Die Staatsbürgerschaft begründet ein ausschließliches Verhältnis des Bürgers zu „seinem“ Staat mit exklusiven Rechten, wie etwa dem Wahlrecht, aber auch Schutz im Ausland oder Teilhabe an Systemen der sozialen Sicherheit. Den Rechten korrespondieren Pflichten, eine davon ist für die Männer der Wehrdienst. Die Staatsangehörigkeit konstituiert eine gegenseitige Loyalität von Bürger und Staat.
Hans Winkler