Seit vielen Jahren wird darüber diskutiert und insbesondere von den Standesvertretungen verlangt, dass im Sinne einer unabhängigen Justiz letztlich nicht der Justizminister oder die Justizministerin durch Erteilung einer Weisung darüber entscheiden kann, ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird.

Dieser Forderung auf Änderung der Weisungsspitze vom Justizministerium zu einer aus drei Personen bestehenden Bundesstaatsanwaltschaft ist schon wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung beizupflichten. Dieses Verlangen scheint jedoch unter Umständen auch daran zu scheitern, dass von Regierungsseite die Meinung vertreten wird, die Bundesstaatsanwaltschaft solle nur aus einer – dem Parlament gegenüber verantwortlichen – Person bestehen und nicht aus einem Dreiersenat. Für die Kanzleramtsministerin Edtstadler ist dies laut einem Presse-Interview vom März diesen Jahres eine rote Linie, weil „man nicht unabhängiger wird, wenn man zu dritt ist“.

Die Staatsanwälte sollten auch einer solchen Lösung zustimmen. Sie sind – wenn auch gleich objektiv – nicht Richter. Bei einer Entscheidung durch einen Dreiersenat könnten sich durchaus Probleme ergeben. Wenn Einstimmigkeit des bundesstaatsanwaltschaftlichen Senates verlangt werden sollte, so müsste zum Beispiel eine von nur zwei überzeugten Senatsmitgliedern verlangte Anklage unterbleiben. Wenn nicht Einstimmigkeit erforderlich sein sollte, so könnte die durch die mehrheitlich getroffene Senatsentscheidung benachteiligte Person dies im weiteren Verfahren immer wieder vorbringen, beispielsweise in diese Richtung, dass ein Senatsmitglied ohnehin nicht anklagen wollte und daher Zweifel hinsichtlich des angeklagten Sachverhaltes vorliegen.

Heimo Lambauer war Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Graz und Honarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz.