Die Arbeiterkammer vertritt unter anderem die Interessen der Arbeitnehmer und betreibt den Konsumentenschutz. Die Wirtschaftskammer wiederum setzt sich für Unternehmen ein, berät und informiert ihre Mitglieder. Damit haben beide Institutionen gesetzliche Aufgaben zu leisten und erfüllen in ihrem Gebiet zweifelsohne wichtige Aufgaben. Was sie außerdem gemein haben: Sie werden bekannterweise durch verpflichtende Kammerumlagen finanziert. So weit, so klar.