Keine Frage, dieser Angeklagte war und ist kein Sympathieträger. ABER: Weder für Gericht noch Staatsanwaltschaft kann und darf dies in einem Rechtsstaat eine Rolle spielen. Spielte es im Fall von Heinz-Christian Strache auch in der zweiten Instanz am Oberlandesgericht Wien nicht. Da bestätigte das Oberlandesgericht letzte Woche unbeeindruckt von Ibiza & Co die erstinstanzlichen Freisprüche für den ehemaligen FPÖ-Obmann und einen Unternehmer. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)hatte Strache vorgeworfen, dem Unternehmer einen Aufsichtsratsposten besorgt zu haben, weil er zuvor einmal einem FP-nahen Verein eine 10.000 Euro-Spende überwiesen hatte. Für den Oberstaatsanwalt der WKStA vor allem aufgrund der Chats der beiden ein klarer Fall von Bestechlichkeit. „Chats don´t lie, sie sind echt und pur“, meinte er und verwies auf ein „überdurchschnittlich dichtes Beweismaterial“.