„Was darf Protest?“, fragen wir heute auf unserem Titelblatt und schicken Konrad Paul Liessmanns Antwort postwendend hinterher: Dieser dürfe jedenfalls kein Freibrief für den Rechtsbruch sein.
Der Philosoph analysiert und vergleicht die Störaktionen der Klimaaktivistinnen und -aktivisten mit den Halloween-Krawallen in Linz. Hier die rebellische Jugend, die mit beschädigten Kunstwerken, Sitzstreiks auf Straßen und ohne Rücksicht auf Kollateralschäden ein hehres Ziel ins kollektive Bewusstsein impfen will, dort der entfesselte Tik Tok-Mob, dem Gewalt als Ventil oder Selbstzweck dient. Im ersten Fall würde „die liberale Demokratie umgedeutet in ein starres und starrsinniges System, das die Zeichen der Zeit nicht erkennen will und nur mit harten Maßnahmen zur Einsicht gebracht werden kann“, schreibt Liessmann. Was sich daraus allerdings nicht ableiten ließe: gleichsam das Recht auf Rechtsverletzung zum Wohle der guten Sache.