Wenn das Land mit seinen flinken ideologischen Reflexen es zuließe, könnte man ruhig klären, ob Asylwerbende zur Zielgruppe eines Klimabonus gehören sollten oder nicht. Sachlich spricht mehr dagegen als dafür: und zwar nicht, weil man Schutzsuchenden den Zuschuss zur Abfederung der CO₂-Steuer missgönnt, sondern, weil die Versorgungslage dies nahelegt. Schließlich befinden sich die Allermeisten in staatlicher Obhut. Sie sind grundversorgt und somit nicht im gleichen Maße von den Energiekosten belastet wie all jene, die etwa für den Weg zur Arbeit hohe Spritkosten tragen oder für die Stromrechnungen selbst aufkommen, weil keine Betreuungseinrichtung sie übernimmt. Das gilt auch für die Häftlinge.