Die Abschiebung der Schülerin Tina und ihrer Familie nach Georgien war rechtswidrig. Das bestätigt nun auch der Verwaltungsgerichtshof. Der Fall, der vor eineinhalb Jahren für Aufregung gesorgt hatte, ist damit vorerst abgeschlossen. Fragen zur Abschiebepraxis des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bleiben. Die Behörde steht unter Druck, steigende Asylzahlen veranlassen die Politik stetig dazu, die Aufnahme begrenzen zu wollen. In der Umsetzung werden die gesetzlichen Grenzen deshalb immer wieder ausgereizt – und wie im Fall von Tina auch überschritten. In einem Rechtsstaat ist das alles andere als ein Kavaliersdelikt.