Das Entsorgen von Kellerleichen wird bei uns staatlich stattlich gefördert. Gemäß der Aktion „Hol die Leichen aus dem Keller“ muss man aber am Ort des Leichenfundes eine bestimmte Heizung einbauen, etwa eine „automatisch beschickte Holzheizung mit Pellets- oder Hackschnitzelkessel oder Scheitholz- bzw. Kombikessel mit wahlweiser händischer Beschickung jeweils bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 400 kW“. Sie haben sicher verstanden.