Was der Ehefrau des ehemaligen Leiters des Sozialamtes von Dornbirn in diesen Tagen durch den Kopf geht? Ob sie sich wieder die Frage stellt, die vor zwei Jahren ganz Österreich beschäftigte? Die Frage, ob ihr Mann noch leben könnte, wenn die Behörden anders reagiert hätten. Oder wenn die Gesetzeslage den Irrsinn nicht zugelassen hätte, dass ein illegal nach Österreich eingereister und zuvor in Österreich mehrfach verurteilter Kurde trotz eines erlassenen Aufenthaltsverbotes dennoch wieder einen Asylantrag stellen konnte. Was damals gefordert wurde, nachdem der Kurde den Sozialamtsleiter erstochen hatte? Dass bei Straftaten der Schutzstatus wegfallen müsse. Ja, da traten alle für die schnellere Abschiebung von straffällig gewordenen Asylwerbern ein – natürlich nur im Einklang mit den allgemeingültigen Grundrechten.