Die Pandemie hat uns einen zweiten Lockdown beschert. Die Bundesregierung hat die Regelungen beim Kurzarbeitsgeld wieder gelockert und eine weitere Form der Unternehmensentschädigung mittels eines Umsatzersatzes für von Schließung betroffene Branchen entwickelt. Der Vorteil dieser Maßnahmen ist eine rasche Wirksamkeit durch unbürokratische Beantragung und, als Folge, eine Stabilisierung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt trotz des zweiten Lockdowns.
Martin G. Kocher