Gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Diese alte Volksweisheit fällt einem ein, wenn man die jüngst vorgelegte Reform des Hochschul-Studienrechts betrachtet. Denn das gesetzte Ziel, die Studiendauer zu verkürzen und die Leistungsanreize zu verstärken, ist ja löblich. Nur setzt dies Universitäten voraus, die sich als Dienstleister verstehen. Und die sich in einem Zustand befinden, der das zügige Absolvieren von Ausbildungen auch tatsächlich erlaubt.