Es sind sinnvolle Änderungen, die der Kärntner Landtag als Gesetzgeber mit Blick auf die aktuellen Umstände und künftige Wahlen beschlossen hat: Wer am Wahltag selbst zur Stimmabgabe verhindert ist, kann künftig schon beim Besorgen seiner Brief-Wahlkarte im Gemeindeamt selbst den Stimmzettel ausfüllen und abgeben. Wahl erledigt.