Das Grundgesetz für sämtliche folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschloss der Nationalrat vergangenen März. In einem Eilverfahren. Das Um-sich-Greifen des Virus trieb die Volksvertreter zur Eile an. Ohne langwieriges Prozedere verabschiedete das Parlament das Covid-19-Maßnahmengesetz. Es reichte nicht als Grundlage für Verordnungen, die das öffentliche Leben in den kommenden Wochen einschränkten, wie der Verfassungsgerichtshof kürzlich feststellte.