Es war eine dieser sprichwörtlichen Operationen am offenen Herzen. Mitte März, Österreich stand am Beginn des Ausnahmezustands, zurrten die nach der türkis-blauen Eiszeit wiedererstarkten Sozialpartner innerhalb weniger Stunden die Rahmenbedingungen einer neuen Kurzarbeit fest. Das zuletzt während der Finanzkrise erprobte Instrument wurde noch einmal drastisch nachgeschärft und bot Arbeitgebern wie Arbeitnehmern ein notwendiges und noch nie da gewesenes Sicherheitsnetz. Zehn Prozent der Arbeitszeit reichten aus, um bis zu 90 Prozent des Gehalts zu bekommen. Unternehmen zahlten für tatsächlich Geleistetes, der Rest kam via Arbeitsmarktservice von der öffentlichen Hand.
Zunehmend aber wurden, trotz allem unermüdlichen Einsatz der Beteiligten, Konstruktionsfehler der Covid-19-Kurzarbeit offensichtlich. Mal hakte es bei der Abwicklung, dann wurde Überförderung zum Thema, weil besser ausgelastete Betriebe tendenziell profitierten. Andererseits kamen Gelder nicht immer dort an, wo sie am meisten gebraucht wurden.
Gut, richtig und möglicherweise schon ein wenig zu spät ist daher die nunmehrige Neuaufstellung der Corona-Kurzarbeit. Ab 1. Oktober gelten neue Regeln, Regierung und Sozialpartner versprechen, dass die dritte Variante der Kurzarbeit „treffsicherer“ sein wird. Zwar wurde eine Differenzierung anhand einzelner Branchen ad acta gelegt – zu komplex sei dies in der Praxis abzubilden –, ein noch zu definierender Kriterienkatalog soll aber als wichtige Eingangsschleuse dienen.