Es war der Stolz der türkis-blauen Regierung und ihr ideologisches Wahrzeichen: das Grundgesetz zur Sozialhilfe, das den Ländern die Leitplanken neu setzen sollte. Jetzt hat sie der Verfassungsgerichtshof aus der Verankerung gerissen. Die Koppelung der Zuwendung an die Aneignung eines gewissen Sprachniveaus und die abrupte Absenkung ab dem dritten Kind stünden im Widerspruch zur Verfassung. Das ist anzuerkennen, freudlos.