Ausgangspunkt war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Es gehe nicht an, fanden die Richter, dass Evangelische an ihrem höchsten Feiertag arbeitsfrei oder aber Feiertagszuschläge bekämen, Andere aber nicht. Das Gericht witterte Ungleichbehandlung und verlangte, dass auch Ungleiches über den gleichen Kamm geschoren werden müsse. Die Regierung fand unter Zeitdruck eine Lösung, die man salopp verhatscht nennen könnte. Jedem sei sein „persönlicher Feiertag“ gewährt.
Damit hoffte man dem Wunsch der Evangelischen Rechnung zu tragen, den Karfreitag feiern zu können. Alle Übrigen können den Namenstag ihres Hundes feiern oder was ihnen sonst wichtig ist.
Thomas Götz