Wir schreiben das Jahr eins, in dem der Karfreitag kein gesetzlicher Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten mehr ist. Stattdessen gibt es das Recht, einen persönlichen Feiertag zur Religionsausübung (oder aus anderen Motiven) zu nehmen. Dieses Recht haben alle Österreicher zu einem beliebigen Datum. Man muss den freien Tag nur aus dem normalen Urlaubsanspruch nehmen.
Bernd Hecke