Ein Mädchen (5) fällt beim Turnen im Kindergarten auf den Boden und bricht sich den Ellbogen. Was hätten Eltern in den 1980ern gemacht? Sie hätten mit Filzstift etwas auf den Gips gezeichnet, das Kind getröstet, Freunde eingeladen. Was macht ein Vater 2017? Er verklagt den Kindergarten, wirft der Kindergärtnerin die Verletzung der Aufsichtspflicht vor, will sich die Haftung für Folgeschäden sichern und erkämpft vor Gericht Schmerzensgeld.
Bernd Hecke