Die Details liegen in Gesetzen. Und haben zum Teil schon Generationen überdauert. Die Gewerbeordnung (1859), das Angestelltengesetz (1921), das Arbeitsrechtsänderungsgesetz (2000) etc. Über die Jahrzehnte wurden die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten deutlich kleiner, einen gemeinsamen Arbeitnehmerbegriff gibt es jedoch nicht. Dafür viele kuriose Beispiele: So ist etwa die Blumenexpertin mit Inkasso, die am Markt um Preise feilscht, eine Angestellte. Jene, die im Geschäft Blumen verkauft, gilt rechtlich als Arbeiterin.