Das Grundsätzliche zuvorderst: Für die Politik hat ein Reinheitsgebot zu gelten, fast so streng, wie für das Brauen von Bier. Der Nachweis eines strafrechtlichen Missbrauchs von Macht und Möglichkeiten muss Folgen haben, ohne Rücksicht auf Gesinnung und Ansehen der Person. Der Umgang mit den Mächtigen ist die Nagelprobe für die Unabhängigkeit der Justiz und ihrer Behörden. Dazu gehört auch das Recht aller Beschuldigten, so lange als unschuldig zu gelten, bis ein ordentliches Gericht rechtskräftig zum gegenteiligen Schluss gekommen ist. Das gilt auch für Politiker und andere Prominente.