Derzeit ist ein Gesetz zur Neuregelung der Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern in Begutachtung, weil der Verfassungsgerichtshof die bislang geltenden Bestimmungen aufgehoben hat. Bis zum Jahresende muss es daher zu einer Neuregelung kommen. Eine richterliche Bewilligung der Sicherstellung ist dabei dringend erforderlich. Es gebietet unsere Verfassung mit den dort verankerten Grundrechten, dass die Ermittler nur jene Daten auswerten dürfen, die sie selbst zuvor im Antrag an das Gericht als relevant eingestuft haben. Das ist auch sachgerecht: Auf modernen Handys (und in der Cloud) findet sich nämlich zumeist fast das ganze Leben des Nutzers (Gesundheitsdaten, Bankkonten, Fotos, etc). Damit ist die Beschränkung des Zugriffs auf die Daten zur Prüfung eines konkreten Tatvorwurfs geradezu geboten.
Bernhard Fink