Die nun vorliegende Corona-Aufarbeitung, von der Bundesregierung vor zehn Monaten in Auftrag geben, ist ein ungewöhnliches Dokument. Es ist nicht die erste Überprüfung des politischen Wirkens während der Pandemie, auch der Rechnungshof hatte bereits zahlreiche Aspekte analysiert – wenig schmeichelhaft übrigens. Der Verfassungsgerichtshof leistete Akkordarbeit in juristischer Hinsicht, in zwei U-Ausschüssen werden kommendes Jahr die Corona-Hilfen politisch aufgerollt. Diese institutionellen Evaluierungen sind wichtig, zumal sie aus jeweils anderen Perspektiven erfolgen, eben rechtlich, politisch oder, im Fall des Rechnungshofs, aus dem Blickwinkel eines effizienten Einsatzes von Steuermitteln.