Ein Prinz steht kommende Woche in Wels vor Gericht: Ernst August von Hannover wird vorgeworfen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Wäre er klar gewesen, würde man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last legen.
In der Nacht auf den 15. Juli kam es zu einem Polizeieinsatz im Jagdhaus des Prinzen in Grünau, bei dem er sich heftig gewehrt und einen Beamten verletzt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft ging es um die Durchsetzung eines vorläufigen Waffenverbots und um die Vorführung zur Unterbringung. Gemäß einem damaligen Bericht der "Krone" habe er selbst die Polizei gerufen, weil er sich vom Haushälterpaar bedroht gefühlt habe. Auf ärztliche Anweisung wurde er schließlich ins Spital gebracht. Der Prinz selbst wiederum behauptete gegenüber der Zeitung, dass er von Polizisten geschlagen worden sei. Seine Beschwerden gegen das vorläufige Waffenverbot und den Polizeieinsatz an sich sind beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nach wie vor anhängig.
Die Staatsanwaltschaft wirft Ernst August auch vor, am 20. Juli eine Polizistin mit einem Baseballschläger gefährlich bedroht zu haben. Laut Medienberichten soll er mit einem Taxi zur Polizeiinspektion Scharnstein gekommen sein, um - nach den Vorfällen einige Tage zuvor - Anzeige wegen Polizeigewalt zu erstatten. Die Beamten waren aber unterwegs und er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Auf der Rückfahrt war er laut Pressestelle der Landespolizeidirektion auf zwei Polizistinnen getroffen. Er habe die Beamtinnen aus dem Taxi heraus angesprochen und schließlich einer von ihnen verbal Gewalt angedroht - neben ihm lag ein Baseballschläger.
Drei Jahre Haft?
Am 7. September kam es dann erneut zu einem Vorfall, der ebenfalls Eingang in den Akt fand: Der Prinz soll bei einem Haus, das der Stiftung seiner Familie gehört, ein Fenster eingeschlagen und die darin wohnenden Angestellten bedroht haben. Laut Strafantrag habe er versucht, das Paar samt seiner Tochter zum Verlassen des Gebäudes zu nötigen. Bei diesem Vorfall wurde er sogar festgenommen - und zwei Tage später gegen nicht näher genannte "gelindere Mittel" wieder enthaftet.
Im Fall einer Verurteilung im kommenden Dienstag beginnenden Prozess drohen dem Prinzen bis zu drei Jahre Haft. Sein Verteidiger Malte Berlin wollte sich im Vorfeld nicht äußern. "Unser Mandant sieht sich einer massiven medialen Vorverurteilung ausgesetzt, die ein faires Verfahren kaum mehr zulässt und zu der er persönlich keinen Beitrag leisten möchte", teilte er in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme auf APA-Anfrage mit. Die "Bunte" mutmaßte, die Verteidigungsstrategie könnte darauf abzielen, dass er den Alkohol von dem Haushälterpaar bekommen habe, obwohl bekannt sei, dass er nichts Hochprozentiges konsumieren solle.
Ob es am ersten Tag bereits ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Mehr als zehn Zeugen sind geladen und ein psychiatrischer Sachverständiger soll gehört werden. Sollte Ernst August nicht erscheinen, wird vertagt. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht vorgesehen. Auf die üblichen Fragen des Richters zu Beginn eines Strafprozesses nach Einkommen, Vermögen und Schulden kann er schweigen. Sollte er zu einer Geldstrafe verurteilt werden, muss das Gericht aber Erhebungen anstellen, welcher Tagsatz der finanziellen Situation entspricht - wie bei jedem anderen Angeklagten auch.
Die Verhandlung ist öffentlich, mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit ist nicht zu rechnen, vielmehr mit einem Großaufgebot an Medienvertretern aus dem In- und Ausland. Zahlreiche Verlage aus Deutschland haben sich akkreditiert. Die Corona-Bestimmungen limitieren allerdings die Besucherkapazitäten, Journalisten müssen sich daher anmelden. Um Live-Ticker im Netz zu vermeiden, dürfen keine Handys und Laptops mit in den Saal genommen werden.