Nach zwei geplatzten Terminen soll die Zivilklage des früheren Tennisstars Becker gegen den TV-Komiker Oliver Pocher nun an diesem Dienstag vor Gericht verhandelt werden. Weder Pocher (44) noch Becker (54), der wegen Insolvenzverschleppung in einem britischen Gefängnis einsitzt, müssen beim Landgericht im badischen Offenburg erscheinen. Offen ist bisher, wann ein Urteil fallen wird, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte.
Becker will erreichen, dass Pocher einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher – gefährlich ehrlich" nicht mehr zeigen darf. Darin hatte Pocher den Tennissportler hinters Licht geführt. Unter dem Slogan "Make Boris rich again" wurde ein Spendenaufruf gestartet. In dem Beitrag ist nach Gerichtsangaben zu sehen, dass Becker das Geld auch bekam – aber ohne davon zu wissen: Das Geld war in einen vermeintlichen Modepreis eingearbeitet, der Becker in der Sendung verliehen wurde. Verhandlungstermine im Mai und Juli waren geplatzt, weil Verfahrensbeteiligte erkrankt waren.
"War das Satire, war das Kunst?"
Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad sagte, der einstige Wimbledon-Sieger sei in dem Beitrag "herabgewürdigt und beleidigt" worden. Becker wurde zudem nicht vor der Ausstrahlung gefragt, wie Hammad sagte. "War das zulässige Satire, war das Kunst? Ich sage ganz klar: Bei diesem Verfahren geht es letztlich darum, was sich Prominente in Deutschland gefallen lassen müssen und was nicht."
Becker und Hammad verlangen demnach, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. "Es geht um eine Unterlassung", sagte Hammad.
Pochers Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, Pocher habe Becker in dem Beitrag nicht ein einziges Mal beleidigt. Auch sei der Ex-Tennisstar nicht herabgewürdigt worden. "Der satirisch-pointierte Beitrag hat damals die von Herrn Becker auf den Markt gebrachte Modemarke und dessen Insolvenzverfahren (beides zeitgeschichtliche Ereignisse im Sinne der Rechtsprechung) aufgegriffen und sich damit in einer pointiert-satirischen Form auseinandergesetzt", sagte Cronemeyer. Für eine Unterlassung gebe es keine Grundlage. Die TV-Sendung sei ihrer Kenntnis nach auch nicht mehr online abrufbar.