Gegen Rapper Bushido und seinen angeklagten Ex-Geschäftspartner Arafat A.-Ch. hat die Berliner Staatsanwaltschaft kürzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf räuberische Erpressung eingeleitet. Das wurde am Mittwoch im Prozess gegen Clanchef Arafat A.-Ch. am Berliner Landgericht bekannt. Auslöser sei eine im März 2021 erstattete Strafanzeige durch eine Rechtsanwaltskanzlei gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.
Gegen wen sich eine angebliche Erpressung gerichtet haben soll, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Hintergrund sollen Vorwürfe eines Berliner Plattenlabels sein, das Bushido 2004 nach Differenzen verlassen hatte, hieß es am Rande des laufenden Strafprozesses. Arafat A.-Ch. habe ihm bei der Trennung geholfen, hatte der Musiker als Zeuge in dem Prozess gegen seinen Ex-Geschäftspartner erklärt. Einer der Anwälte von A.-Ch. erklärte am Mittwoch am Rande des Prozesses zu der neuen Strafanzeige: "Ich gucke mir das in Ruhe an und werde den Vorwurf zersägen."
In dem seit acht Monaten laufenden Prozess geht es um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Bushido, nachdem er im September 2017 die Beziehungen zu seinem langjährigen Geschäftspartner aufgelöst habe. Arafat A.-Ch. habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Der Musiker sei bedroht, beschimpft, im Jänner 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-jährigen Hauptangeklagten Arafat A.-Ch. Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor. Mitangeklagt sind drei Brüder des Clanchefs. Die vier Männer haben bisher zu den Vorwürfen geschwiegen.
Bushido, bürgerlich Anis Ferchichi, ist in dem Prozess Zeuge und Nebenkläger. In seiner Aussage, die sich über 25 Tage erstreckte, hatte er seine Beziehung zu Arafat A.-Ch. mit einer Zwangsheirat verglichen und erklärt, er habe "unfreiwillige Zahlungen" über Jahre hinweg über sich ergehen lassen. Aus Angst habe er sich lange gefügt. Der Prozess wird am 3. Mai fortgesetzt.