Eine ganze Reihe von Straftaten hatte ihm am Freitag die Staatsanwältin am Amtsgericht Berlin-Tiergarten vorgeworfen. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung, versuchte Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Doch Rapper Fler hüllte sich dazu in Schweigen.
Wegen einer Erkrankung des Musikers war der Prozess Ende November 2020 im ersten Anlauf gescheitert. Einer der beiden Verteidiger des 38-Jährigen erklärte, es gehe um "viele kleine Delikte". Der Rapper werde "überzogen mit aus dem Zusammenhang gerissenen und an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen". Im Zusammenhang mit den Vorhaltungen wegen Beleidigung müsse beachtet werden, "wer sich äußert". Grobe und rüpelhafte Äußerungen seien im Rapper-Milieu üblich. Der Verteidiger regte auch an, das Verfahren auf wesentliche Vorwürfe zu beschränken.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Rapper immer wieder verschiedene Menschen wüst verunglimpft und beleidigt hat. So soll er eine Nachbarin im Juli 2018 wiederholt mit heftigen Worten tief gekränkt haben. Auf einem Videoportal habe er im März 2020 den Rapper Bushido als "Bastard" und "ekeligen Hund" bezeichnet. Verbale Attacken hätten sich auch gegen dessen Ehefrau gerichtet.
Fler - mit bürgerlichem Namen Patrick Losensky - soll zudem wiederholt Polizisten minutenlang beschimpft haben. Einem Journalisten soll er angedroht haben, ihm die Zähne auszuschlagen. Dem Musiker wird weiter vorgeworfen, unberechtigterweise eine auf ihn bezogene Verkehrskontrolle der Berliner Polizei gefilmt und über soziale Medien verbreitet haben. Vier weitere Prozesstage sind geplant.