Schlagersänger Nino de Angelo (54) hat wegen einer Promillefahrt in diesem Sommer Ärger mit der Justiz. Ihm werde Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden, Marcus Röske, am Freitag auf Anfrage mit. Die "Bild"-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Angaben zu dem gemessenen Promillegehalt machte die Behörde nicht.
Das Management de Angelos sprach mit Blick auf die Anklageerhebung von einem normalen bürokratischen Vorgang. De Angelo müsse sich wie jeder andere in solch einem Fall verantworten: "Es ist alles bekannt und auch alles gesagt. Da gibt es nichts zu beschönigen."
De Angelo soll laut Anklage am 23. Juli alkoholisiert mit seinem Fahrzeug in Ottersberg bei Bremen von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Leitschiene gekracht sein. Verletzt wurde niemand.
De Angelo hatte bereits mit 17 Jahren seine Musik-Karriere gestartet. Sein größter Hit "Jenseits von Eden" wurde auch international ein großer Erfolg. 1989 nahm de Angelo am Eurovision Song Contest teil und belegte mit dem von Dieter Bohlen geschriebenen Song "Flieger" den 14. Platz.