US-Popstar Katy Perry darf gegen den Willen von zwei Nonnen in ein ehemaliges Kloster in Los Angeles ziehen. Ein Gericht in der Westküsten-Metropole vereitelte am Freitag (Ortszeit) den Versuch der beiden Nonnen, das Gebäude an eine Restaurantbesitzerin zu verkaufen. Das römisch-katholische Erzbistum hatte allerdings schon der 32-jährigen Sängerin den Zuschlag für die Immobilie erteilt.

Die Jury sprach Katy Perry 1,57 Millionen Dollar (1,3 Millionen Euro) und dem Erzbistum 3,47 Millionen Dollar (2,9 Millionen Euro) Schadenersatz für die Anwaltskosten zu. Auch als das Erzbistum den Verkauf an Perry bereits abgesegnet hatte, wollten die Nonnen ihr das frühere Kloster partout nicht überlassen - obwohl der Popstar ihnen sogar einen Besuch abstattete und für sie auftrat.

Luxus-Hotel

Die Nonnen bestanden darauf, das leer stehende Gebäude der Restaurantbesitzerin Dana Hollister zu verkaufen, die daraus ein Luxus-Hotel machen wollte. Der Jury zufolge mischte sich Hollister, Besitzerin mehrerer Restaurants in Los Angeles, absichtlich in den geplanten Verkauf an Perry ein - unter anderem, indem sie fälschlicherweise angegeben habe, sich bereits vertraglich einen Anspruch auf die Immobilie gesichert zu haben.

Kloster Immaculate Heart of Mary
Kloster Immaculate Heart of Mary © AP

Die Verteidigung der Restaurantbesitzerin nannte die vom Gericht als Schadenersatz zugesprochenen Anwaltskosten viel zu hoch, da Hollister schließlich davon ausgegangen sei, im Besitz eines gültigen Vertrags zu sein. Die an Hollister ausgestellte Eigentumsurkunde hatte ein Richter im vergangenen Jahr bereits für ungültig erklärt.

Im Dezember beginnt die zweite Phase des Prozesses, wobei Perry und dem Erzbistum noch mehr Schadenersatz zugesprochen werden könnte. Perry erklärte, für ihr künftiges Zuhause zehn Millionen Dollar im Voraus zu zahlen und eine Ersatz-Gebetsstätte für 4,5 Millionen Dollar errichten zu wollen.