Die US-Sängerin Kesha (29, "Tik Tok") hat im Prozess um Missbrauchsvorwürfe gegen ihren Produzenten Dr. Luke einen herben Rückschlag erlitten. Eine Richterin urteilte in New York, große Teile ihrer Anschuldigungen könnten nicht weiter verfolgt werden, wie mehrere US-Medien unter Berufung auf Gerichtsunterlagen am Mittwoch berichteten.
Verjährt
Die vorgeworfenen Straftaten seien keine Hass-Verbrechen, hätten außerhalb New Yorks stattgefunden oder seien bereits verjährt, so die Richterin. Einzig über Vorwürfe, die Keshas Vertrag betreffen, werde das Gericht noch entscheiden.
Kesha hatte ihrem Produzenten vorgeworfen, sie über Jahre manipuliert, terrorisiert und sexuell missbraucht zu haben. Der Musik-Manager, der mit bürgerlichem Namen Lukasz Gottwald heißt, zog daraufhin wegen Verleumdung und Vertragsbruchs vor Gericht. Er wirft der Sängerin vor, ihn unter Druck zu setzen, um vorzeitig aus ihrem Vertrag auszusteigen. Die Sängerin hat auch im US-Bundesstaat Kalifornien eine Klage eingereicht, diese allerdings vorläufig auf Eis gelegt.