Der Sänger Pietro Lombardi (32) steht aktuell im Zentrum eines Skandals um häusliche Gewalt. In der Nacht des 7. Oktober kam es laut Medienberichten in der Villa von Lombardi und seiner Verlobten Laura Maria Rypa (28) zu einem heftigen Streit, der für die zweifache Mutter im Krankenhaus endete. Laut „Bild“ wurde die Influencerin mit ihrem jüngeren Sohn Amelio Elija (sechs Wochen alt) in die Kölner Uniklinik gebracht. Die Klinik soll eine Anzeige wegen Körperverletzung erstattet haben.
Lombardis Anwalt bestätigte einen Polizeieinsatz und ein Annäherungsverbot, wies jedoch die Vorwürfe zurück. Er betonte, dass keine Gewalt seitens Lombardi ausgeübt wurde, sondern es zu einer emotionalen Eskalation kam. Das Paar hat noch einen weiteren Sohn, Leano Romeo (1).
Statement auf Instagram
Dienstagabend teilten Lombardi und Rypa ein wortgleiches Statement in ihren Instagram-Storys. Aufgrund der Berichterstattung würden sie sich dazu gezwungen fühlen, sich zu äußern, betonen sie unisono. „Die Presse versucht den Konflikt noch mehr zu verschärfen und nimmt es oftmals mit einigen Aussagen nicht so genau. Das möchten wir nicht, daher werden wir dem hier keine Plattform bieten und im Sinne unserer Kinder handeln, sodass die Öffentlichkeit rausgehalten wird“, heißt es weiter.
Noch vor sechs Wochen postete das Paar auf Instagram ein glückliches und inniges Bild mit dem neugeborenen jüngsten Sohn:
Polizeieinsatz bestätigt
Dass es viele Fragen gebe, sei verständlich, man bitte aber, von weiteren Anfragen abzusehen, so die beiden abschließend. Zuvor hatte sich bereits Lombardis Anwalt zu Wort gemeldet und den Polizeieinsatz bestätigt. Es sei korrekt, dass seinem Mandanten vorerst untersagt wurde, sich seiner Verlobten zu nähern oder seine Villa zu betreten. „Wenn der Vorwurf der häuslichen Gewalt im Raum steht“, sei dies der übliche Vorgang, so Simon Bergmann.
Allgemein gilt laut Ärztekammer, dass ein Notstand Ärzte zur Offenbarung gegenüber Dritten berechtigt. „Nur dann, wenn das Interesse des Patienten an Leib und Leben das Vertrauen in die ärztliche Verschwiegenheit überwiegt, darf der Arzt die von der Schweigepflicht erfassten Informationen an die Polizei weitergeben.“ Also hat Laura entweder der Anzeige zugestimmt, oder ihre Verletzungen waren so schwerwiegend, dass der Arzt einen Notstand erkannte, so die „Bild“.