Nachdem Mitte der Woche bekannt wurde, dass der älteste Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen (50) festgenommen wurde, gibt es nun neue Erkenntnisse.

Schwere Vorwürfe

Marius Borg Høiby (27) soll am Sonntag in seiner Wohnung in Oslo von der Polizei in Gewahrsam genommen worden sein, die Vorwürfe einer unbekannten jungen Frau wiegen schwer. Wie das norwegische Blatt „Se og Hør“ berichtet, werden ihm Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen, das mutmaßliche Opfer musste aufgrund einer Gehirnerschütterung sogar im Krankenhaus behandelt werden. Der 27-Jährige soll erst am Montagmorgen wieder freigekommen sein.

Der Beschuldigte gab bisher kein Statement ab. Lediglich der Anwalt von Borg Høiby, Øyvind Bratlien, meldete sich zu Wort: „Weder mein Mandant noch ich sind über den vollen Inhalt des Falles informiert worden. Es ist wichtig, dass der Prozess seinen Lauf nimmt und dass die Medien das Bedürfnis meines Mandanten nach Privatsphäre respektieren. Die Polizei muss ihre Arbeit machen können, ohne dass die Medien über Fakten und Schuld entscheiden. Es ist Sache der Gerichte, ob der Fall dort landet.“

Neuesten Berichten zufolge habe sich nun auch die junge Frau eine Anwältin genommen. Mette Yvonne Larsen bestätigt gegenüber „Aftenposten“, dass sie die Frau gegen Mette-Marits Sohn verteidigen werde. Somit wird es wohl zu einer offiziellen Anhörung vor Gericht kommen.

Festnahme sei „ernste Sache“

Die Anschuldigungen rücken die norwegischen Royals in ein schlechtes Licht, die Kronprinzessin sagte kurz vor dem Bekanntwerden der Festnahme ihren Besuch bei den Olympischen Spielen ab. Sie wäre mit Ehemann Kronprinz Haakon (51) nach Paris gereist. Dieser tauchte aber alleine auf, Mette-Marit ließ sich entschuldigen. Sie wolle in dieser Zeit an der Seite ihres Sohnes sein, bestätigt der 51-Jährige gegenüber der Zeitung „Dagbladet“.

Während sie nach dem Skandal weiterhin schweigt, hat sich der 51-Jährige kurz gegenüber der Presse geäußert. Für ihn seien die Vorwürfe rund um seinen Stiefsohn eine „ernste Sache“.

Er fügt hinzu: „Ich will nicht auf Einzelheiten eingehen, aber das belastet mich auch. Es ist eine ernste Sache, wenn die Polizei eingeschaltet wird.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.