Birgit Lauda, die Witwe von Niki Lauda, hat sich im Rechtsstreit um ihren Pflichtteil an der Verlassenschaft des 2019 verstorbenen Formel-1-Weltmeisters durchgesetzt. Das berichtete die „Kronen Zeitung“. Es war ein jahrelanger Prozess, in dem Birgit Lauda von der Privatstiftung Lauda als „erbunwürdig“ bezeichnet wurde, weil sie Kunstwerke in der Verlassenschaft verschwiegen haben soll. Die Stiftung hätte außerdem darauf beharrt, dass Niki Lauda auf Ibiza gelebt hätte, weshalb österreichische Gerichte nicht zuständig wären.
Niki Lauda habe sein Testament nach 2007 nicht mehr verändert. Birgit Lauda würde darin nicht aufscheinen, genauso wenig die Zwillinge Mia und Max. In der Stiftungsurkunde der Privatstiftung Lauda hätte der Rennfahrer laut „Krone“ den Großteil seines Vermögens seinen Kindern vermacht – seine Witwe sollte aus der Stiftung eine monatliche Zahlung erhalten, die aber in keinem Verhältnis zum Pflichtteil stehen würde.
Vermögen sei „deutlich im dreistelligen Millionenbereich“
„Der Pflichtteil muss laut Gesetz binnen eines Jahres nach dem Tod des Erblassers ausgezahlt werden“, erklärt Lauda-Anwalt Christoph Kerres gegenüber der „Krone“. Diese Frist ist lang verstrichen, der Tod von Niki Lauda ist mittlerweile fünf Jahre her. „Ich bedaure sehr, dass ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen muss“, so Birgit Lauda.
Sie feierte schon im Mai 2023 einen ersten Erfolg, als das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien erklärte, dass sie nicht erbunwürdig und dem Grunde nach pflichtteilsberechtigt ist. Das Oberlandesgericht wies eine Berufung der Gegenseite ab, der Witwe des dreifachen Weltmeisters stehen also rund 16 Prozent des Vermögens zu – dieses soll laut „Krone“ deutlich im dreistelligen Millionenbereich liegen. Ein Gericht muss jetzt über die konkrete Summe entscheiden.