Schlagerstar Michael Wendler wurde in seiner deutschen Heimatstadt zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Nach jahrelangem Prozess kam das Gericht zu dem Schluss, dass Wendler Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet habe.
Wendler besteht auf seine Unschuld
Auf „X“ (vormals Twitter) beteuerte Wendler in einem Video in Anschluss auf das Urteil seine Unschuld. Ihm waren laut dem Urteil vor knapp zehn Jahren die Rechte an mehr als 150 seiner eigenen Titel überschrieben worden. Das Gericht war überzeugt, dass der ursprüngliche Rechteinhaber dadurch verhindern wollte, dass die Titel und die damit verbundenen Einnahmen bei einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung verloren gehen.
Während Wendler das Urteil „Hanebüchen und total verrückt“ nennt, ist es für die Staatsanwaltschaft nicht hart genug. Sie hatte gefordert, dass Wendler zu einer Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, verurteilt wird. Wendler verteidigt sich und meinte, dass er die Titel selbst komponiert habe – es könne keine illegale Vermögensverschiebung bei etwas geben, was ihm selbst gehöre.
Für das Gericht ging es jedoch viel mehr darum, dass Wendler bis zu der Überschreibung die Rechte daran nicht selbst gehörten. Es verurteilte ihn zur Zahlung von 150 Tagessätzen von je 100 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Musiker lebt seit Jahren in den USA. Weil Wendler nie persönlich zum Prozess erschien, hatte das Gericht vor zwei Jahren sogar einen Haftbefehl gegen Wendler erlassen. Dieser wurde aber in der nächsten Instanz als unverhältnismäßig bewertet und aufgehoben. An den weiteren Prozesstagen wurde Wendler von seinem Anwalt vertreten.