Die Aufregung nach der Veröffentlichung der Spitzen- und Durchschnittsgehälter im ORF ist nach wie vor groß. Spitzenreiter ist Ö 3-Moderator Robert Kratky, mit 443.894 Euro Jahresgehalt und 8500 Euro monatlichem Nebeneinkommen. Damit verdient der 50-Jährige mehr als ORF-Generaldirektor Roland Weißmann (425.500 Euro, keine Nebenbeschäftigungen) und Radio-Direktorin Ingrid Thurnher (270.270 Euro).
Auch die Gehälter der TV-Moderatoren sind nach wie vor Grund für Diskussionen. ZiB 2-Anchor Armin Wolf (252.780 Euro plus 3838 Euro Nebentätigkeiten), Peter Resetarits (210.043 Euro) und Ex-Innenpolitik-Chef Hans Bürger (194.981 Euro). Sein Gehalt war nun auch Thema in der ZiB 2, als Wolf sich mit ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker im Fernsehen einen Einkommensstreit lieferte. Peter Plaikner analysiert jedoch, dass diese ganzen Debatten aber von viel bedenklicheren demokratiepolitischen Problemen rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablenken.
„Den Begriff der ‚Gerechtigkeitsdebatte‘ prägen“
Auch unsere Userinnen und User bewegt dieses Thema, die Meinungen gehen jedoch weit auseinander. Molden findet: „Die Frage von Wolf war gut und berechtigt. Alle im öffentlichen Bereich, die mehr als die Summe X verdienen, müssten veröffentlicht werden. Politiker, Vorstände von staatsnahen Betrieben usw.“ Peterkarl Moschar merkt an: „Wer die Gehälter beim ORF gesehen hat, kann sich nur mehr die Hände über das Gesicht zusammenschlagen, einfach nur mehr erbärmlich!“ griesbocha sagt: „Was hat es mit Neid zu tun, wenn ich nicht möchte, dass mein Geld für absurd hohe Gehälter Verwendung findet? Wie wäre es denn, einen Begriff der ‚Gerechtigkeitsdebatte‘ zu prägen?“
„Den Vorwurf muss man dem Arbeitgeber machen“
Leserbriefschreiberinnen und -schreiber aus der Steiermark und Kärnten haben sich ebenfalls zum Thema geäußert. Gerald Neuhold aus Weiz verteidigt in der Debatte die Mitarbeitenden und richtet seine Kritik an den Arbeitgeber: „Ich gönne es jedem, der viel Geld verdient. Denn man muss erstens einen gut bezahlten Beruf erlernen und sich zweitens durch Leistung bestätigen. Und drittens wäre ein Arbeitnehmer dumm, zum vielen Geld Nein zu sagen. Den Vorwurf muss man schon dem Arbeitgeber machen.“
Auch Eva Jedlicka aus Klagenfurt zeigt Verständnis, bezieht sich aber zugleich auf die Frage der Verhältnismäßigkeit: „Mir geht es nicht um eine Neiddebatte oder den Vergleich mit Mindestrentnern oder alleinstehenden Müttern, es geht mir einzig um die Frage, womit man solche Gehälter rechtfertigen kann? Ein Radiomoderator hat keine Verantwortung für Menschenleben, wie beispielsweise ein Arzt. Ein Radiomoderator hat gar keine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber. Wer genehmigt also solche Gehälter und wie erklärt man diese dem Volk, das ja über die Gebühren und Steuern diesen Wahnsinn finanziert, handelt es sich doch um eine öffentlich-rechtliche Anstalt?“
Dr. Robert Wiesler aus Graz ist wiederum anderer Meinung: „Herr Weißmann sieht also die Verpflichtung, die Mega-Gagen zu veröffentlichen, ‚wie viele Juristen‘ (?) kritisch, weil keine andere öffentliche Organisation dazu verpflichtet ist. Dabei übersieht dieser Herr aber (wohl bewusst) die Tatsache, dass es auch keine andere öffentliche Organisation in diesem Land gibt, für die man extra und zweckgewidmet eine eigene Abgabe zahlen muss; dies noch dazu völlig ungeachtet der Frage, ob man den ORF konsumiert oder überhaupt einen Fernseher hat.“