Freiheit wird als Begründung für viele Handlungen verwendet. Darum ist es sinnvoll, sich Gedanken über die Freiheit des Menschen zu machen. Über die unvermeidliche Differenz zwischen dem Willen des Einzelnen als Ausgangspunkt der Freiheitsforderung und der staatlichen Ordnung, die dem Einzelnen als fremder Wille entgegentritt. In der Demokratie hat die Majorität den Vorzug. Es gibt eine Willens- und eine Handlungsfreiheit. Jeder Mensch wird mit einem Willen und Talenten ausgestattet. Der angeborene Wille ist beeinflusst von Neigungen, Trieben und Begehren. Der Wille ist nicht frei, weil er auch eine ethische, psychologische oder soziologische Ausrichtung haben kann. Er ist auch bestimmt von den Eltern, dem Familien- und Freundeskreis und unterliegt einem Reifeprozess. In diese Problematik ist auch das Gewissen eingebunden – die Erlebensfähigkeit für sittliche Werte und das moralische Urteilen über sich selber (Rechtsempfinden zwischen Gut und Böse).
Peter Rasch aus Wolfsberg