Von genereller Maulkorb- und Leinenpflicht über einen verpflichtenden Sachkundenachweis für die Halter bis zu einem generellen Verbot bestimmter Hunderassen reicht die Diskussion seit dem schrecklichen Vorfall im oberösterreichischen Naarn, als der American Staffordshire Terrier Elmo eine Joggerin totgebissen hat. Die neuesten Entwicklungen in diesem Fall lesen Sie hier.
Neben anhaltendem Schweigen der Bundesregierung zu den zu ziehenden Konsequenzen ist man sich in den Bundesländern in der Causa ohnehin uneins. In Österreich liegen in drei Bundesländern (Niederösterreich, Vorarlberg, Wien) Rasselisten vor, die sich allerdings voneinander unterscheiden. Folgende Rassen sind erfasst:
Die Haltung dieser Hunde ist allerdings nur mit unterschiedlichen Auflagen verbunden, das generelle Verbot der Haltung einer Hunderasse gibt es in Österreich nicht. Sehr wohl aber in einigen Ländern Europas. Allerdings gibt es auch Länder wie die Niederlande oder Italien, die ihre Rasselisten wieder gestrichen haben, weil sich die Zahl der Beißvorfälle dadurch nicht verringern ließ.
Strenge Verbote im Norden
In Dänemark stehen 13 Hunderassen auf der Liste, deren Haltung, Zucht und Einreise in das Land untersagt ist, so sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Betroffen vom Halteverbot sind auch Mischlinge der genannten Rassen. Darunter sind auch einige Herdenschutzhunde (Punkt 9 bis 13).
In Großbritannien umfasst die Liste der verbotenen Hunde ab Anfang 2024 fünf Arten von Hunden. Zu den bestehenden kommt der "American XL Bully" hinzu, der nicht als eigenständige Rasse anerkannt ist.
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
Auch Norwegen setzt auf eine Liste von Rassen, deren Haltung, Zucht und Einreise verboten sind. Das Verbot erstreckt sich auch auf Kreuzungen der Rassen, aber insgesamt auf jede Art von Hund, die darauf trainiert ist, Menschen oder andere Hunde anzugreifen.
- American Staffordshire Terrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Pitbull Terrier
- Tschechoslowakischer Wolfhund
- Tosa Inu
Deutschland und Schweiz: Unterschiede nach Region
Eine landesweit gültige Rasseliste gibt es in der Schweiz nicht, allerdings in der Hälfte ihrer Kantone. An die Listung sind je nach Kanton unterschiedliche Auflagen geknüpft, es gibt allerdings auch gänzliche Verbote von Zucht, Erwerb, Einfuhr und Haltung. Die meisten generellen Verbote gibt es im Kanton Genf – dort stehen 15 Rassen auf der Liste. Daneben kennen auch die Kantone Freiburg, Wallis und Zürich generelle Haltungsverbote für bestimmte Rassen.
In Deutschland ist die Einreise der als gefährlich eingestuften Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier oder Bullterrier (mit Ausnahmen) verboten. Das gilt auch für Mischlinge dieser Hunderassen. Davon absehen gibt es in den Bundesländern eigene Regelungen, bis auf vier verwenden alle eine Liste von Rassen, deren Haltung an Auflagen geknüpft ist.
Frankreich: Die Abstammung macht den Unterschied
In Kategorie 1 und 2 sind bestimmte Hunderassen in Frankreich unterteilt: Zur Kategorie 1 gehören Hunde ohne FCI-Papiere, die zu den Rassen Bullterrier (Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Mastiff, Boerboel oder Tosa zählen – ihre Haltung und Einfuhr ist verboten.
Zur Kategorie 2 zählen Vertreter dieser und weiterer Rassen mit Papieren. Sie müssen immer an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Kroatien: Nur Einreise mancher Rassen verboten
Hunde der Rasse Bullterrier oder Mischlinge (Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier etc.) dürfen nicht nach Kroatien einreisen. Ausgenommen sind nur Tiere, die aus einer nachweislich kontrollierten Zucht stammen, also FCI-Papiere haben.
Für eine ganze Reihe von Hunderassen gilt Leinen- und Maulkorbpflicht, darunter Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, japanische Kampfhunde, Mastinos oder Bernhardiner. Für alle Hunde gilt eine Leinenpflicht.