Hunde brauchen auf allen Auslandsreisen einen EU-Heimtierausweis. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, das Informationen über das Tier enthält – wie dessen Impfstatus oder Gesundheitszustand. Besonders wichtig ist die Bestätigung der verpflichtenden Tollwutimpfung sowie der Kennzeichnung per Mikrochip.

Statt des Chips ist auch eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Kennzeichnung durch Tätowierung gültig, sofern sie gut lesbar ist. Der EU-Heimtierausweis wird beim Tierarzt ausgestellt. Welpen dürfen beim Grenzübertritt nicht jünger als 15 Wochen sein. Es dürfen maximal fünf Tiere mitgenommen werden.

Darüber hinaus haben einige Länder aber auch spezifische Einreisebestimmungen: So muss bei der Einreise nach Großbritannien, Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Montenegro oder Nordirland eine aktuelle Behandlung (bis fünf Tage vor der Einreise) gegen Bandwurmbefall vorgewiesen werden. In Albanien, Nordmazedonien, Montenegro und der Türkei (in Moldau dringend empfohlen) muss ein aktuelles, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorhanden sein.

Die beliebtesten Reiseländer im Überblick

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Italien. Neben den Grundvoraussetzungen (EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung) ist die Mitnahme von Maulkorb und Leine nach Italien dringend empfohlen, da Hunde sie an manchen Orten tragen müssen. An vielen Strandabschnitten ist das Mitnehmen von Hunden verboten. Es gibt ausgewiesene Hundestrände. Nach Italien dürfen alle Hunderassen einreisen.

Kroatien. Neben den Grundvoraussetzungen (EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung) gilt in Kroatien eine Besonderheit, die viele Hundebesitzer betrifft: Hunde der Rasse Bullterrier oder Mischlinge (Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier etc.) dürfen nicht einreisen. Ausgenommen sind nur Tiere, die aus einer nachweislich kontrollierten Zucht stammen, also FCI-Papiere haben.

Für eine ganze Reihe von Hunderassen gilt Leinen- und Maulkorbpflicht, darunter Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, Mastinos oder Bernhardiner. Für alle Hunde gilt eine Leinenpflicht.

Slowenien. Neben den Grundvoraussetzungen (EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung) gelten in Slowenien Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Griechenland. Abgesehen von den Grundvoraussetzungen (EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung), gelten in Griechenland keine zusätzlichen Vorschriften.

Spanien. Neben den Grundvoraussetzungen (EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung) gelten Auflagen für sogenannte "gefährliche Hunderassen", die in Gemeinden oder autonomen Regionen geregelt sind – es ist eine Registrierung notwendig. Zu den betroffenen Rassen zählen Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú.

Deutschland. Neben den Grundvoraussetzungen (EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung) gilt für bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen ein Einreiseverbot. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier oder Bullterrier dürfen nur dann einreisen, wenn man eine Halteerlaubnis bzw. einen Wesenstest vorweisen kann.

Frankreich. Neben den Grundvoraussetzungen (EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung) gibt es strenge Auflagen für Hunde der Kategorie 1 und 2. Zur Kategorie 1 gehören Hunde ohne FCI-Papiere, die zu den Rassen Bullterrier (Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Mastiff oder Tosa zählen. Zur Kategorie 2 zählen Vertreter dieser Rassen mit Papieren. Sie müssen während ihres Aufenthalts in Frankreich an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einrichtungen sind sie nicht erlaubt.

Dänemark. Neben den Grundvoraussetzungen (EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung) ist die Einreise von 13 Hunderassen nach Dänemark verboten, wenn sie nach 17. März 2010 angeschafft wurden. Diese sind Pitbull Terrier, Tosa-Inú, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak und Šarplaninac. Das Verbot gilt auch für deren Kreuzungen.

Wer einen Hund hat, der diesen Rassen optisch ähnlich sieht, sollte unbedingt Papiere und eine Dokumentation der Rasse mitbringen. Die Polizei ist ermächtigt, verbotene oder vermeintlich verbotene Tiere zu beschlagnahmen oder sogar einschläfern zu lassen.