In der Dämmerung und Dunkelheit ist der Straßenverkehr für Wildtiere besonders gefährlich. Und die Zeitumstellung kann ihnen zusätzlich zum Verhängnis werden, da sie nicht ahnen können, dass sich dadurch die Hauptverkehrszeit geändert hat. Aber auch Heimtiere wie Katzen werden vermehrt zu Straßenverkehrsopfern.

Angesichts zahlreicher tragischer Unfälle appelliert die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe an den Hausverstand, die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, weist aber auch eindringlich auf die Gesetzeslage hin. Einerseits auf die Straßenverkehrsordnung (§ 20): "Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit [...] insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen [...] anzupassen." Zudem ist, wenn ein Unfall passiert, auch laut Tierschutzgesetz (§ 9) unbedingt Hilfe zu leisten: "Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen." 

Verpflichtet zu helfen

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Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler: "Diese Hilfe kann also entweder selbst geleistet werden, indem das Tier gesichert und zum Tierarzt oder in eine Auffangstation wie die Pfotenhilfe gebracht wird. Wenn man sich selbst nicht in der Lage sieht, ist man verpflichtet, Hilfe zu organisieren."

Eine Tötung ist laut § 6 ausnahmslos nur erlaubt "in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen". 

Tötung gesetzlich verboten

"Wenn es also eine Chance gibt, das Tier zu heilen, so ist eine Tötung gesetzlich verboten", so Stadler. "Wir pflegen jährlich hunderte verletzte oder verwaiste Wildtiere und zig Katzen gesund. Je nach Saison ist unsere Notrufnummer daher teils sehr stark frequentiert. Es ist nicht nur verboten, sondern auch unmenschlich und grausam, erst unverantwortlich zu rasen und nach einem Unfall auch noch Fahrerflucht zu begehen. Es handelt sich dabei sicher nicht um ein Kavaliersdelikt."