Urlaubssouvenirs erinnern an die schönste Zeit des Jahres, können bei der Rückreise aber zu bösen Überraschungen und empfindlichen Strafen führen. Unzählige Mitbringsel werden jährlich an den Landesgrenzen beschlagnahmt – insbesondere geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte aus ihnen. „Was am Strand oder auf exotischen Märkten als harmloses Andenken lockt, trägt dazu bei, dass seltene Arten an den Rand des Aussterbens gedrängt werden“, warnt Georg Scattolin, Artenschutzexperte der Umweltschutzorganisation WWF Österreich. Über 37.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt.
Deren Einfuhr ist entweder gänzlich verboten oder nur mit aufwendigen Genehmigungen erlaubt. Reisenden drohen die Beschlagnahme der verbotenen Erinnerungsstücke, Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro und im Extremfall sogar bis zu fünfjährige Freiheitsstrafen. Damit man im Urlaub nicht versehentlich zur Schmugglerin oder zum Schmuggler wird, empfiehlt der WWF einen Blick in seinen Souvenirratgeber.
wwf_souvenirratgeber_2019_web20220824110219.pdf
Korallen, Medizinprodukte, Schnitzereien
Ob Korallen, Reptilien, traditionelle Medizinprodukte aus Tieren oder Tropenholz-Schnitzereien – von vielen Erinnerungsstücken sollte man die Finger lassen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten und Diebstahl an der Natur zu begehen. 25 Millionen Seepferdchen werden jedes Jahr für die Souvenirproduktion oder die Verwendung in der traditionellen chinesischen Medizin getötet. Mehr als eine Million Krokodile und Warane lassen jährlich ihr Leben für die Modeindustrie. „Bei exotischen Souvenirs ist generell Zurückhaltung geboten. Auch kleine und unscheinbare Arten können bedroht und daher geschützt sein. Wenn man keine pflanzlichen oder tierischen Mitbringsel kauft, ist man auf der sicheren Seite“, rät WWF-Experte Georg Scattolin.
Die Liste problematischer Souvenirs ist lang. Besonders häufig beschlagnahmte Erinnerungsstücke sind:
• Schnitzereien, Schmuck und andere Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern
• Verschiedene Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- oder Kunstgegenstände
• Lebende Zierpflanzen wie Orchideen und Kakteen oder medizinische Pflanzen wie die Indische Kostuswurzel
• Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte, z. B. vom Leoparden
• Stör-Kaviar (eine Dose mit bis zu 125 Gramm und CITES-Etikett darf für den persönlichen Gebrauch ohne Genehmigung eingeführt werden)
• Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein
• Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus