Sie wollen gemeinsam mit Ihrem Hund in den Urlaub fahren? Dann sollten das gewohnte Futter des Vierbeiners und der vertraute Hundekorb mit ins Gepäck. Das, so erklären Tierschützer, erleichtert es Hunden, sich in der unbekannten Umgebung am Urlaubsort schneller wohlzufühlen.
Ebenfalls mit dabei sein sollten eine Wasserflasche für unterwegs, eine Bürste oder Kamm, Spielzeug, eine Zeckenzange, eine Erste-Hilfe-Tasche mit Wunddesinfektionsmittel und Verbandsmaterialien sowie saugfähige Tücher und Kotbeutel.
Geht es über die Grenze, müssen Sie zudem den EU-Heimtierausweis mitnehmen, in dem die Tollwutimpfung Ihres Hundes vermerkt ist. Diesen Ausweis kann der Tierarzt ausstellen.
Impfung kann nicht kurzfristig nachgeholt werden
Hat Ihr Hund noch keinen gültigen Impfschutz, kommt bei einer kurzfristigen Reisebuchung nur ein Ziel innerhalb von Österreich infrage. Laut ministerieller Empfehlung muss eine Erstimpfung des Tieres mindestens 21 Tage vor einem Grenzübertritt innerhalb der Europäischen Union erfolgt sein. Wichtig: Die Impfung darf demnach nicht stattfinden, bevor der Mikrochip angebracht wurde. So soll sichergestellt werden, dass die Tollwutschutzimpfung eindeutig dem Tier zugeordnet werden kann.
Bringen Sie außerdem in Erfahrung, ob und wo an Ihrem Reiseziel Leinen- und Maulkorbpflicht gilt. Denn das kann je nach Land variieren. Informieren können Sie sich bei den jeweiligen Botschaften und ansässigen Touristenauskünften. Auch auf Facebook gibt es zahlreiche Gruppen, wo man hilfreiche Tipps für „Urlaub mit Hund“ bekommt. Und auch der ÖAMTC hat hilfreiche Tipps auf seiner Homepage.