Schon am 5. Dezember 2022 wurde der Verein Pfotenhilfe von der Polizei Aurolzmünster (Bezirk Ried im Inkreis in Oberösterreich) gebeten, einen auf der Straße alleine herumirrenden Hund zu sichern. Das Bild, das sich den Mitarbeitern vor Ort bot, war laut der Tierschutzorganisation erbarmungswürdig: Der Hund konnte kaum mehr gehen, wankte ihnen extrem geschwächt entgegen. Beim Tierarzt offenbarte sich dann der Grund seines Zustands: Der Hund war sterbenskrank und ohne Chance auf Heilung. Er konnte nur noch von seinen starken Schmerzen und unheilbaren Krebsgeschwüren erlöst werden 

Nachdem im AnschlussZeugen meldeten, dass der Hund Rambo hieße und von einem Bosnier nahe der Fundstelle jahrelang illegal angebunden gehalten geworden war, zeigte die Pfotenhilfe diesen bei der Staatsanwaltschaft Ried (OÖ) wegen Tierquälerei an. Doch nach monatelangen Ermittlungen beurteilte der Staatsanwalt die Verurteilungswahrscheinlichkeit als zu gering und stellte die Ermittlungen ein. Die Pfotenhilfe beantragte die Fortführung, da auch Unterlassung den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, und führte als Beweis mehrere ähnlich gelagerte Fälle an. 

Richter entschied zugunsten der Tierschützer

Kürzlich kam endlich eine positive Nachricht: Ein drei-Richter-Senat entschied zwei Tage vor Weihnachten, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen fortzuführen habe. Und er sparte nicht mit Kritik: Dass sich nämlich die Staatsanwaltschaft „inhaltlich mit keinem Wort mit dem Fortführungsantrag auseinandergesetzt, hat, obwohl dieser Antrag durchaus substantielle und begründete Argumente enthält.“ Laut Pfotenhilfe hat der Staatsanwalt in seiner Reaktion mit nur einem Satz die Einstellung sogar „beantragt“.

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Weiters bemängelte das Gericht sinngemäß, so die Tierschützer, dass die Staatsanwaltschaft zusätzlich zum Befund keinen Veterinärsachverständigen zur Klärung des Vorwurfs, der Hund sei so lange vernachlässigt worden, bis er sterbenskrank war, bestellt hat. Außerdem wurde vom Gericht eine weitere Anzeige gegen die Ehegattin des Beschuldigten erstattet, da diese laut Pfotenhilfe naturgemäß ebenfalls den schlechten gesundheitlichen Zustand wissentlich ignoriert habe, da sie im selben Haushalt lebe. 

Einerseits sind aus Sicht der Pfotenhilfe abschreckende Strafen für Tierquäler wichtig, um diese und andere potentielle Täter zukünftig davon abzuhalten, andererseits bieten Verurteilungen und sogar Diversionen den Verwaltungsbehörden die Möglichkeit, Tierhaltungsverbote zu verhängen. „Bei derart skrupellosen Menschen sind Geld- oder bedingte Haftstrafen meist nicht abschreckend genug. Zu unbedingten Haftstrafen werden Täter aber beim ersten Mal nicht verurteilt. Sie nehmen sich oft gleich das nächste Tier und lassen es wieder leiden“, weiß Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler aus langjähriger Erfahrung. Ein Tierhaltungsverbot sei dann oft die einzige Möglichkeit, weiteres Tierleid zu verhindern. Aber auch das würde nur dann helfen, wenn es engmaschig kontrolliert würde.

Die Entscheidung, das Verfahren fortzuführen, sei jedenfalls ein hart erkämpfter Teilerfolg und würde hoffentlich zu einer Verurteilung mit angemessener Ausschöpfung des Strafrahmens von zwei Jahren Freiheitsstrafe führen. Stadler: „Dass ein Tierschutzverein der Staatsanwaltschaft erklären muss, was Tierquälerei ist, ist äußerst bedenklich. Ebenso, dass manchen Staatsanwaltschaften Tierquälereianzeigen offenbar lästig sind. Es ist wirklich höchst überfällig, dass die heimische Justiz Tierquälerei endlich ernstnimmt. Tierschutz hat hierzulande schließlich sogar Verfassungsrang!“