Darf ich im Wald mein Zelt aufschlagen?
Das Forstgesetz 1975 (Bundesgesetz) sichert österreichweit zwar die freie Betretbarkeit des Waldes zu, „das Lagern bei Dunkelheit, Zelten …“ ist davon aber ausdrücklich ausgenommen. Das heißt, das Campen im Wald ist in ganz Österreich verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.

Was gilt für das Campen in den Bergen?
„Für den Bereich oberhalb der Waldgrenze gibt es je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen“, erklärt Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein. In Kärnten, Niederösterreich und Tirol ist das Zelten außerhalb von Campingplätzen generell verboten. Bei Missachtung können hohe Strafen blühen. In Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und der Steiermark gibt es kein explizites landesweites Verbot des Wildcampens: Was allerdings nicht bedeutet, dass es generell erlaubt ist. Die Gemeinden können Einschränkungen festlegen, eine vorherige Abklärung ist deshalb empfehlenswert. In der Steiermark sind vom freien Touristenverkehr anders als durch Weide landwirtschaftlich genutzte Gebiete ausgenommen, also Almen. Dort ist das Campen also verboten.

Wir sind von schlechtem Wetter überrascht worden und mussten auf dem Berg über Nacht ausharren. Droht eine Strafe?
Wer aufgrund einer Verletzung oder eines Schlechtwettereinbruchs zu einer Nacht im Freien gezwungen ist, hat keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Das ungeplante alpine Biwakieren (Notbiwak) ist in ganz Österreich erlaubt.

Wenn Campen nicht erlaubt ist: Welche anderen Möglichkeiten, auf dem Berg zu übernachten, gibt es dann?
Wanderern steht in Österreich ein dichtes Netz von Schutzhütten zur Verfügung, die kostengünstig genutzt werden können. Eine Übersicht der Hütten des Alpenvereins finden Sie hier.