Italien, Kroatien und Slowenien zählen auch heuer wieder zu den beliebtesten Destinationen der Österreicherinnen und Österreicher für den Sommerurlaub. Zwar sind die meisten Reisebeschränkungen und Maßnahmen in Bezug auf die Coronapandemie in diesen Ländern für den Sommer aufgehoben worden, dennoch gilt es das eine oder andere zu beachten, bevor man sich auf den Weg macht. Zum Beispiel: "Die FFP2-Maske sollte man trotzdem mit ins Handgepäck packen. Denn vor Ort kann vereinzelt noch die Maskenpflicht gelten", rät ÖAMTC-Touristiker Florian Rußmann.

Italien

  • Mautstrecke "Pedemontana Lombarda": Fährt man mit dem Auto in den Italienurlaub, sollte bei der Mauterhebung im Norden von Mailand auf der A 36, A 59 und A 60 darauf geachtet werden, dass die Mautgebühr innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden muss. "Die Mauterhebung erfolgt elektronisch im sogenannten 'Free Flow System'. Das heißt: Bei der Durchfahrt wird das Fahrzeug mit Nummernschild registriert und der geschuldete Betrag berechnet. Bezahlt man nicht binnen der 15 Tage, kann ein Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet werden", erklärt Rußmann.
  • Zona Traffico Limitato: Möchte man in Italien eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "ZTL" kennen, die "Zona traffico limitato". "Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen mindestens 100 Euro Strafe", weiß der Experte des Mobilitätsclubs. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine vorübergehende Zufahrtsberechtigung zu beantragen."
  • Autoverkehr an der Amalfiküste: Im gesamten August sowie an allen Wochenenden (Samstag und Sonntag) zwischen 15. Juni und 30. September von 10 bis 18 Uhr dürfen auf der SS 163 zwischen Meta di Sorrento und Vietri sul Mare abwechselnd nur Autos mit geraden oder ungeraden Zahlen auf dem Nummernschild – ausschlaggebend ist die letzte Ziffer – fahren. Mit einer letzten geraden Zahl im Kennzeichen darf man an geraden Tagen, mit einer letzten ungeraden Zahl an ungeraden Tagen die berühmte Küstenstraße befahren. Diese Regelung gilt auch für Pkw mit ausländischen Kennzeichen, für Mietwagen, Touristenbusse und auch für Reisende, die entlang der Amalfitana eine Unterkunft gebucht haben. Für Wohnmobile und Gespanne gibt es weiterhin ein ganzjähriges Fahrverbot täglich von 6.30 bis 24 Uhr. Wir haben hier darüber berichtet.
  • Tempolimit für E-Scooter: Bereits seit November 2021 gibt es in Italien Tempolimits für E-Tretroller. In Fußgängerzonen darf maximal 6 km/h, generell maximal 20 km/h gefahren werden. Weiters gilt ein Parkverbot auf dem Gehsteig.

Kroatien

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  • Mautstellen: Bei der Rückreise aus Kroatien nach Österreich kommt es an den Mautstationen häufig zu Staus und Wartezeiten. "Das liegt einerseits am hohen Verkehrsaufkommen, andererseits auch an den vielen Reisenden, die übrig gebliebene Kuna-Münzen loswerden möchten – heuer ist es besonders verlockend, da 2023 der Euro eingeführt wird", erklärt der Experte. Um den Bezahlvorgang nicht zu verzögern, empfiehlt Rußmann stattdessen mit Bankomat- oder Kreditkarte zu zahlen.
  • Gültigkeitsdauer des "Pickerls": Die §57a-Begutachtungsplakette ist abgelaufen, aber noch innerhalb der österreichischen Toleranzfrist – also ein Monat vor bis vier Monate nach Fälligkeit? In Kroatien sowie in einigen anderen Ländern kann das zu Problemen führen. Zwar dürfte keine Strafe verhängt werden oder ein Nachteil im Schadensfall entstehen, Clubmitglieder berichten aber immer wieder, dass sie dennoch gestraft wurden. "Um Probleme zu vermeiden, sollte vor der Abreise sichergestellt werden, dass auch die Rückreise bis zum Schluss noch mit einem gültigen Pickerl erfolgt", rät Rußmann.

Slowenien

  • E-Vinjeta: Selbst wenn Slowenien nicht das finale Ziel der Reise ist, müssen viele es auf dem Weg in den Urlaub passieren. Wichtig dabei: Seit diesem Jahr gibt es die slowenische Autobahn-Vignette nur noch in digitaler Form. Die "E-Vinjeta" ist an das Kennzeichen und nicht mehr an das Fahrzeug gebunden. Man sollte unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette mitführen, da diese herangezogen wird, um die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb nachvollziehen zu können. Die E-Vignette kann man online kaufen, aber zum Beispiel auch bei allen Stützpunkten des ÖAMTC oder des ARBÖ. Wir haben hier ausführlich darüber berichtet.