Es sind klassische Destinationen der Österreicherinnen und Österreicher für die kalte Jahreszeit: Ägypten, Jordanien oder Israel. Aber auch andere Länder Nordafrikas wie Tunesien oder Marokko stehen im Winter hoch im Kurs. Seit den Terrorangriffen der islamistischen Hamas auf Israel herrscht Krieg im Nahen Osten. Viele Urlauber, die für die nächsten Wochen und Monate bereits eine Reise gebucht haben, sind verunsichert.
Israel: Kostenloses Storno für Pauschalreisende
Israel selbst hat den Kriegszustand ausgerufen. Auch wenn das österreichische Außenministerium Israel derzeit nur mit einer partiellen Reisewarnung der Stufe 5 für Gebiete rund um den Gazastreifen und die Grenzregionen zum Libanon und zu Syrien eingestuft hat, geht ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner davon aus, dass ein kostenloser Rücktritt von einer gebuchten Pauschalreise möglich ist. "Unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt und vor allem dann, wenn die Reise demnächst stattfinden soll – also innerhalb der nächsten zehn Tage." Pauschalreisende sollten also mit ihrem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen.
Wer individuell Flüge und Hotel gebucht hat, steht vor einer anderen Situation: "Da zahlreiche Flüge nach Israel derzeit ausgesetzt werden, bekommen Betroffene den Ticketpreis rückerstattet", sagt Pronebner. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab. "Man sollte daher mit dem gebuchten Hotel Kontakt aufnehmen." Hat man über eine Online-Plattform gebucht, sollte man dort die Stornomöglichkeiten prüfen.
Gilt das auch für Jordanien?
Die weltberühmte Wüstenstadt Petra, Kamelreiten im Wadi Rum, Entspannen am Toten Meer: Jordanien lockt im Winter mit Sehenswürdigkeiten und angenehmen Temperaturen. Aber Jordanien teilt sich auch eine lange Grenze mit Israel und grenzt an das Westjordanland. Das kann bei Urlaubern, die ihre Reise für die nächste Zeit gebucht haben, für ein mulmiges Gefühl sorgen.
Das österreichische Außenministerium hat Jordanien bereits vor dem Ausbruch des Kriegs im Nahen Osten mit der Sicherheitsstufe 2 (allgemeines Sicherheitsrisiko) eingestuft, in den Grenzgebieten zu Syrien und dem Irak gilt Stufe 3 (Hohes Sicherheitsrisiko in einem bestimmten Gebiet). Das deutsche Auswärtige Amt weist darauf hin, größere Menschenansammlungen zu meiden, sollte es wie am 10. Oktober in Amman zu pro-palästinensischen Demonstrationen kommen.
Verena Pronebner geht daher davon aus, dass kein kostenloses Stornieren der Pauschalreise möglich ist: "Verunsicherung begründet kein kostenloses Rücktrittsrecht." Möglich wäre das lediglich, wenn zum Beispiel eine Rundreise gebucht wurde, deren Verlauf sich aufgrund der aktuellen Lage geändert hat oder etwa ein geplanter Grenzübertritt nach Israel nicht stattfinden kann. "In diesem Fall gibt es die Möglichkeit einer Preisminderung oder des Rücktritts von der Reise, die nicht wie geplant durchgeführt werden kann", sagt Pronebner.
Wer die gebuchte Pauschalreise dennoch nicht antreten möchte, der sollte mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und muss auf Kulanz hoffen, auf ein anderes Reiseziel umbuchen zu können. Wer Flugtickets und Hotel individuell gebucht hat, der wird die Stornokosten bezahlen müssen.
Und wie sieht es mit Ägypten aus?
Tauchen in Hurghada, Badeurlaub in Scharm El-Scheich oder die klassische Nilkreuzfahrt auf den Spuren der Pharaonen: Doch auch das beliebte Reiseland teilt sich eine Grenze mit Israel, ebenso mit dem Gazastreifen. Es gilt eine partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) des österreichischen Außenministeriums für den Norden der Sinai-Halbinsel inklusive des Grenzgebiets zum Gazastreifen und des ägyptisch-israelischen Grenzgebiets und für die Sahara-Gebiete, an den Grenzen zu Libyen (einschließlich Mittelmeer-Gebiet) und zum Sudan.
Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) herrscht in den restlichen Gebieten der Sinai-Halbinsel, inklusive der Badeorte an der Ostküste im Bereich von Nuweiba bis Taba sowie auch für das Innere des Südsinai. Für den Rest Ägyptens inklusive der berühmten Badeorte wie Scharm El-Scheich, Hurghada oder Marsa Alam gilt die Sicherheitsstufe 2 (allgemeines Sicherheitsrisiko).
Auch im Fall von Ägypten hält ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner wie schon bei Jordanien ein kostenloses Storno einer Pauschalreise nicht für möglich. Ebenso gilt, mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen und auf Kulanzbasis die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine andere Destination zu besprechen.