Österreich verschärft angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage die Einreisebestimmungen. Grundsätzlich ist ab Montag, 22. November, für die Einreise ein 2,5G-Nachweis erforderlich. Der umfasst Personen, die die entweder PCR-getestet, geimpft oder genesen sind. Antigentests und Antikörpertests verlieren damit - außer für Pendler - ihre Gültigkeit.
Für Pendler (Beruf, Schule, Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner) gilt die 3G-Regel. Dies geht aus der am Dienstag geänderten Einreiseverordnung hervor, die am Montag in Kraft tritt.
Für Pendler wird das Einreiseregime aber auch verschärft: Die bisherige privilegierten Dauer von PCR-Test von sieben Tagen wird auf 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind künftig nur noch 24 statt 48 Stunden gültig. Der Ninja-Pass für Schüler gilt für die Einreise als Ausnahme. Unter 3G fallen auch Getestete mit einem behördlichen Antigentest.
Wie auch österreichweit wird die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von einem Jahr auf neun Monate verkürzt. Für diese Anpassung an die dritte Covid-19-Maßnahmenverordnung gilt eine Übergangsfrist bis 6. Dezember.