Einige beliebte Reiseländer haben wegen der steigenden Infektionszahlen in den letzten Tagen die Corona-Maßnahmen vor Ort verschärft, was auch für Touristen gilt: Seit 21. Juli braucht man in Frankreich ab einem Alter von 17 Jahren für den Eintritt in Kino, Theater oder Museum einen negativen Corona-Test, ein Impf- oder Genesungsnachweis. Das gilt, sobald mehr als 50 Menschen zusammenkommen. Seit 9. August ist der Nachweis in Fernzügen, Bars, Restaurants, Einkaufszentren oder Krankenhäusern verpflichtend.
Für den Zutritt zu Kinos, Museen, Theater, Sportevents und anderen Großveranstaltungen, aber auch dem Speisen in den Innenräumen von Restaurants muss auch in Italien künftig der Grüne Pass vorgelegt werden.
Regelungen, die dem innerösterreichischen 3-G-Nachweis für Gastronomie oder Frisör ähneln, gibt es auch in zahlreichen anderen Ländern Europas:
- In Dänemark zum Beispiel braucht man für die Bewirtung in Innenräumen der Gastronomie einen entweder einen maximal 96 Stunden alten Coronatest oder einen Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung. Für den Eintritt in Theater und Kinos mit weniger als 500 Zuschauern sowie Museen, Vergnügungsparks und Zoos muss man keinen 3-G-Nachweis mehr erbringen.
- In Griechenland braucht man für die Innenräume von Cafés und Restaurants, Kinos und Kulturveranstaltungen als "Eintrittskarte" einen Nachweis über Impfung oder Genesung. In Bars, Discos und Clubs gilt das auch für die Außenbereiche.
- Auch in Litauen ist die Bewirtung in den Innenräumen der Gastronomie Geimpften und Genesenen vorbehalten, die einen Nachweis erbringen.
- Luxemburg hat das sogenannte Covid-Check-System eingeführt: Impfung, Genesung oder negativer Test (entweder mittels Selbsttest vor Ort oder mitgebrachtem, negatives Zertifikat) müssen belegt werden, bevor man etwa zu Veranstaltungen, in Geschäfte oder Fitnesscenter gehen kann. In der Gastronomie sind wahlweise zwei verschiedene Konzepte möglich, von denen die Betriebe selbst entscheiden, welches sie anwenden wollen: In Lokalen, die das Covid-Check-System verwenden, gilt keine Maskenpflicht - wo kein 3-G-Nachweis kontrolliert wird, ist sie nur am Sitzplatz selbst aufgehoben. 3-G gilt auch in der Nachtgastronomie: Wer noch nicht geimpft oder genesen ist, braucht nach 1 Uhr einen negativen PCR-Test, der weniger als 72 Stunden alt ist oder einen Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist. Die Selbsttests vor Ort sind ab 1 Uhr nicht mehr gültig.
- Montenegro schreibt für den Besuch von Konzerten - auch Open-Airs, Nachtclubs und Discos einen 3-G-Nachweis vor: einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, einen maximal einen Monat alten Antikörpertest oder den Nachweis einer vollständigen Impfung vor mindestens 14 Tagen.
- Portugal: In der Innengastronomie (nur am Wochenende, jeweils zwischen Freitag 19 und Sonntag 22.30 Uhr) sowie beim Check-in in touristischen Unterkünften (gilt auch unter der Woche) ist die Vorlage eines gültigen Covid-19-Zertifikats der EU oder eines negativen Coronatestes verpflichtend. Zugelassen sind PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt), Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt), durch Apotheken, Arzt oder Behörde erfasste Selbsttests (maximal 24 Stunden alt) oder Selbsttests bei Eintritt und Kontrolle durch das Hotel oder Restaurant. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr.
- Clubs, Diskotheken, Spielhallen und Bars in Rumänien sind nur für vollständig geimpfte Personen, frühestens 10 Tage nach der letzten erforderlichen Teilimpfung, geöffnet.
- Für Aufenthalte in Hotels oder auf Campingplätzen gilt in Slowenien die 3-G-Regel. Die Außengastronomie ist für alle geöffnet, die Innenbereiche von Gaststätten, Casinos, Discos und Nachtclubs können nur von Geimpften, Genesenen oder Getesteten genutzt werden.
- Für Übernachtungen in Hotels und Besuche der Gastronomie wird in Tschechien ein 3-G-Nachweis verlangt. Man braucht ihn auch für den Eintritt in Museen, Kinos, Theater, öffentliche Schwimmbäder oder zu körpernahen Dienstleistungen.
- In Zypern entspricht der Safe-Pass der heimischen 3-G-Regelung: Nach der Einreise gilt der „Cyprus Flight Pass“ für sieben Tage, danach braucht man einen Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigentests (maximal 72 Stunden alt), den Nachweis der Impfung (gültig drei Wochen nach Verabreichung der ersten Dosis) oder einer Genesung (ärztliche Bestätigung einer nicht länger als sechs Monate zurückliegenden Infektion) für alle öffentlichen Innen- und Außenbereiche, in denen sich mehr als 20 Personen gleichzeitig versammeln. Auch Nachtclubs und Diskotheken sind unter Einhaltung 3-G-Regel geöffnet: Tanzen dürfen allerdings nur Geimpfte und Genesene.