Italien zählt traditionell zu den beliebtesten Urlaubsdestinationen der Österreicher. Traditionell unbeliebt sind aber auch die saftigen Verkehrsstrafen, die nach dem Urlaub nicht selten im Postkasten landen. In der Rechtsabteilung des ARBÖ mehren sich laut dem Mobilitätsclub die Anrufe, wonach heimische Autolenker für – teils mehrere Jahre zurückliegende - Vergehen horrend hohe Strafbescheide bekommen.
So bekam ein ARBÖ-Mitglied vor wenigen Wochen Post von einem Inkassobüro in Italien. Demnach soll der Lenker im Jahr 2016, also vor fünf Jahren, einen Teil der italienischen Autobahn befahren haben, ohne dafür Maut entrichtet zu haben. Der betroffene Oberösterreicher erinnert sich, dass damals die Mautstelle nicht besetzt und der Schranken geöffnet war. Daher fuhr der Österreicher weiter, was nun zu dem Strafbescheid geführt hat.
Für den ARBÖ-Rechtsexperten Martin Echsel eine derartige Vorgehensweise wenig kundenfreundlich: "Ein offener Schranken bei einer Mautstation ist zwar keine Einladung, reaktionslos durchzufahren. Fünf Jahre danach eine Strafe zu schicken ist trotzdem nicht fair, weil der Sachverhalt nach dieser Zeit nicht mehr leicht nachzuvollziehen ist.“
Sein Tipp: Sollte die Station unbesetzt sein oder unabsichtlich die Telepass-Spur gewählt worden sein, ist umgehend mit der Mautgesellschaft Kontakt aufzunehmen. Auch Handyfotos (zum Beispiel im Falle einer nicht besetzten Mautstation) können zu einem späteren Zeitpunkt hilfreich sein, um die Unschuld zu beweisen.
Ein weiterer Fall erreichte den ARBÖ vor Kurzem - abermals spielte sich der Vorfall in Italien ab. Ein Steirer ist unabsichtlich in eine Fahrverbotszone eingefahren und bekam kurz darauf einen Strafbescheid. Da bei Bezahlung innerhalb von fünf Werktagen nur
ein Drittel der Strafe zu bezahlen war, hat das ARBÖ-Mitglied am vierten Tag einbezahlt.
Das Geld langte acht Tage nach der Zustellung des Strafbescheides ein, worauf der Steirer abermals Post aus Italien bekam: Der verminderte Betrag sei zu spät, also nicht innerhalb von fünf Tagen, am Konto eingelangt, die restlichen rund 120 Euro sind daher auch noch zu berappen. „Auch in diesem Fall ist das Vorgehen der italienischen Behörden wenig sensibel. In diesem Fall empfehlen wir, Einspruch zu erheben und die zusätzlichen Kosten nicht zu bezahlen“, so Echsel weiter.