Mit der Novellierung der Einreiseverordnung wird mit dem 19. Mai nicht nur für Touristen aus den meisten EU-Ländern, sondern auch für Österreicher, die aus dem Urlaub dort zurückkehren, die Quarantänepflicht wegfallen. Sie wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung ersetzt.
Ausgenommen davon sind Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete: Bei der Rückreise aus diesen Ländern nach Österreich bleibt die zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise mit der Möglichkeit zum Freitesten ab dem fünften Tag weiter bestehen.
Grundsätzlich muss sich jeder, der nach Österreich einreisen will, - also auch Einheimische - frühestens 72 Stunden davor unter https://entry.ptc.gv.atregistrieren.
Belgien. Wer nach Belgien einreisen will, der muss 48 Stunden davor online ein „Passenger Locator Form“ausfüllen. Die Registrierung wird per E-Mail oder SMS mittels QR-Code bestätigt, die man bei der Einreise vorzeigen muss. Genauso wie einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei Einreisen nach Belgien aus Österreich, das derzeit als „rote Zone“ eingestuft ist, muss eine siebentägige Quarantäne eingehalten werden, aus der man sich am letzten Tag freitestet. Von Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Belgien nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Bulgarien. Die Einreise nach Bulgarien ist möglich, Österreicher müssen einen negativen PCR-Test vorzeigen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. oder einen negativen Antigentest, der maximal 48 Stunden alt ist. Von der Testpflicht befreit sind Personen, die eine vollständige Impfung (letzte Teilimpfung mindestens 14 Tage vor der Einreise) oder eine Genesung von Covid-19 (mittels positivem PCR- oder Antigen-Test, der mindestens 15 und maximal 180 Tage alt sein darf) vorweisen können. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Bulgarien nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Dänemark. Mit dem 15. Mai soll der anerkennungswürdige Grund, zu dem Tourismus nicht zählte, für die Einreise nach Dänemark wegfallen. Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen (letzte Teilimpfung mindestens 14 Tage und maximal 180 Tage vor der Einreise) durften das bereits seit dem 1. Mai. Sie dürfen ohne einen Corona-Test vor der Einreise und ohne Quarantänepflicht ins Land, sofern sie aus einem Staat einreisen, das die Risikobewertung Orange (Österreich zählt momentan dazu) oder Gelb erhalten hat. Alle anderen müssen bei der Einreise einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Genesene könne statt dem negativen auch einen positiven PCR-Test vorlegen, der mindestens 14 und maximal 180 Tage zurückliegt. Danach muss man eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Außerdem besteht für alle Einreisenden die Pflicht zur Durchführung eines Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Dänemark nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Deutschland.Seit 13. Mai gelten folgende Einreisebestimmungen: Wer aus einem Risikogebiet wie Österreich (ausgenommen Jungholz und Mittelberg, Kleinwalsertal) einreist, der muss einen negativen Test (PCR maximal 72 oder Antigen maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Auch wer mit dem Flugzeug einreist, braucht einen negativen Test. Von Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen sind geimpfte (Impfnachweis in Papier- oder digitaler Form, letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen) oder genesene Personen (Nachweis mit positiven PCR-Test, mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt). Reisende müssen sich vor der Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis mitführen. Im Hinblick auf weitere Coronamaßnahmen unterscheiden sich die Bestimmungen je nach Bundesland. In Beherbergungsbetrieben dürfen derzeit nur Geschäftsreisende einchecken. Ausgenommen sind vier Modellregionen in Schleswig-Holstein, wo der Tourismus wieder hochgefahren wird: Nordfriesland, die Lübecker Bucht, die Region Eckernförde und Büsum. Bayern hat angekündigt, zu Beginn der Pfingstferien am 21. Mai Tourismus in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder möglich zu machen. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Deutschland nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Estland. Die Einreise nach Estland ist möglich, davor muss man eine Einreiseerklärungausfüllen. Zudem ist ein negativer PCR-Test notwendig, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder alternativ bei der Einreise absolviert wird. Österreicher müssen zehn Tage in Quarantäne, aus der man sich frühestens am sechsten Tag freitesten kann. Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweislich vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen sind, können ohne Einschränkungen einreisen. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Estland nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Finnland. Bis auf Weiteres besteht für Finnland ein Einreiseverbot aus touristischen Zwecken. Ausländer dürfen also nur in Ausnahmefällen ins Land. Ab 19. Mai wäre bei der Rückreise nach Österreich keine Quarantäne notwenig, aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung.
Frankreich. Für die Einreise nach Frankreich und auf die Insel Korsika braucht man einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, sowie eine eidesstattliche Erklärung. Reisende unter 11 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, benötigen jedoch eine Erklärung zur Symptomfreiheit und keinem wissentlichen Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person. Reisende, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Drittstaat aufgehalten haben, müssen eine siebentägige Quarantäne antreten und im Anschluss einen neuerlichen PCR-Test durchführen. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Frankreich nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Griechenland. Zur Einreise nach Griechenland brauchen Reisende ab einem Alter von fünf Jahren einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer vor mindestens 14 Tagen vollständig geimpft wurde, der darf ohne Attest einreisen. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Ohne Test einreisen können auch Personen mit Nachweis über eine Genesung (positiver PCR- oder Antigentest, behördliche Bestätigung) von Covid-19 (gültig ab zwei und bis neun Monate nach der Infektion). Alle Reisenden müssen sich unterhttps://travel.gov.grmindestens 24 Stunden vor der Einreise registrieren. Den ausgegebenen QR-Code muss man vorzeigen, man sollte ihn auch in ausgedruckter Form mitführen. Bei der Ankunft wird ein Covid-19-Schnelltest durchgeführt, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Griechenland nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Irland. Wer nach Irland reisen will, der muss vor der Ankunft ein Passenger Locator Form ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die 14-tägige Quarantäne für Einreisende aus Österreich muss nicht mehr in einem Quarantänehotel abgehalten werden, sondern kann auch in einer Privatunterkunft stattfinden. Personen, die bereits den vollständig geimpft sind, werden von der Quarantänepflicht befreit: beim Vakzin von BionTech-Pfizer sieben Tage nach der zweiten Dosis, bei Moderna sowie Johnson & Johnson 14 Tage danach, und bei AstraZeneca 15 Tage nach dem zweiten Stich. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Irland nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Island. Nach Island zu reisen ist unter folgenden Auflagen möglich: Bis zu 72 Stunden vor der Einreise muss man sich online registrieren. Man muss einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dann gilt ein Doppeltestverfahren: Ein weiterer PCR-Test muss gleich nach der Ankunft gemacht werden, ein zusätzlicher fünf Tage danach – bis dahin muss man in Quarantäne. Nicht geimpfte Einreisende aus Österreich sind nach Ankunft verpflichtet, sich in eine Quarantäneeinrichtung zu begeben, es sei denn ihre eigene Unterkunft erfüllt die isländischen Quarantäneanforderungen. Von der Quarantäne ausgenommen sind Genesene (Nachweis mit positivem PCR-Test älter als zwei Wochen oder Nachweis über Antikörper) oder vollständig Geimpfte, die einen Impfnachweis vorzeigen. Letztere werden nach der Ankunft dennoch getestet und müssen das Ergebnis in der Unterkunft abwarten. Ab 19. Mai wäre bei der Rückreise aus Island nach Österreich keine Quarantäne notwenig, aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung.
Italien.Mit dem 16. Mai entfällt die fünftägige Quarantäne bei der Einreise nach Italien: Abgesehen von den "roten" und "orangen" Zonen (Aostatal) ist die Einreise möglich. Für die Einreise braucht man einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf - Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen - und ein ausgefülltes Formular der Selbsterklärung. Ab 24. Mai müssen sich alle Reisenden stattdessen über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) anmelden. Hat man kein negatives Attest, muss man sich einer zehntägigen Quarantäne mit anschließendem PCR- oder Antigentest unterziehen. Derzeit gilt die Testpflicht auch für geimpfte oder genesene Personen. Eine zusätzliche Registrierung wird derzeit von Südtirol, Kalabrien, Apulien, Sizilien und Sardinien verlangt. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Italien nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Kroatien. Bei der Einreise wird ein negativer PCR- oder Antigentest verlangt, der nicht älter als 48 Stunden ist. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die von Covid-19 genesen sind, und deren Erkrankung nicht länger als 180 Tage und nicht weniger als 11 Tage zurückliegt (Nachweis mit positivem PCR-Test, Antigen-Test oder Antikörpertest, Arztbescheinigung). Keine Testpflicht gilt auch für Reisende, die nachweislich vor mehr als 14 Tagen die letzte Covid-19-Schutzimpfung erhalten haben. Wer von Covid-19 genesen ist und zumindest die erste Impfdosis erhalten hat, den trifft ebenso keine Pflicht zum Vorweisen eines Tests bzw. zur Quarantäne. Laut Auskunft der kroatischen Grenzpolizei und Botschaft gilt ein Impfpass nur dann als Impfnachweis, wenn Angaben zur Person und Informationen über die durchgeführte Impfung (Impfstoffart, Datum, Stempel und Unterschrift der für die Impfung zuständigen Person) klar ersichtlich sind. Idealerweise wird der Nachweis in englischer Sprache mit sich geführt. Für die Einreise ist eine Registrierung erforderlich, entweder vorab - unter https://entercroatia.mup.hr - oder direkt beim Grenzübertritt. Ab 19. Mai gilt bei der Rückreise nach Österreich: Es ist ein Nachweis über einen negativen Test, Impfung oder Genesung zu erbringen. Geimpfte oder genesene Personen müssen bei Einreise aus Risikostaaten keine Quarantäne antreten, getestete Reisende aber sehr wohl. Aus der Quarantäne kann man sich ab dem fünften Tag freitesten.
Lettland. Die Einreise nach Lettland ist bis auf Weiteres nur aus wenigen Gründen erlaubt – Urlaub zählt nicht dazu.
Liechtenstein. Mit Oberösterreich und Salzburg werden auch die letzten beiden österreichischen Bundesländer von der Liste der Risikogebiete gestrichen. Ab 20. Mai können damit Österreicher aus dem gesamten Bundesgebiet auflagenfrei einreisen, sofern sie das mit Bahn, Schiff, Pkw, Fahrrad oder zu Fuß tun. Wer mit dem Flugzeug anreist, der muss einen negativen PCR-Test vorlegen. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Liechtenstein nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig. Die Regelungen gelten analog auch für die Schweiz.
Litauen. Vor der Einreise nach Litauen muss man ein Einreiseformular ausfüllen und einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten, aus der man sich frühestens am siebten Tag freitesten kann. Test und Quarantäne entfallen, wenn man einen Nachweis über Impfung oder Genesung von Covid-19 (maximal sechs Monate alt) vorlegt. Ab 19. Mai gilt bei der Rückreise nach Österreich: Es ist ein Nachweis über einen negativen Test, Impfung oder Genesung zu erbringen. Geimpfte oder genesene Personen müssen bei Einreise aus Risikostaaten keine Quarantäne antreten, getestete Reisende aber sehr wohl. Aus der Quarantäne kann man sich ab dem fünften Tag freitesten.
Luxemburg. Bei der Einreise mit dem Flugzeug ist beim Boarding ein negativer PCR- oder Antigentest vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei der Einreise auf dem Landweg gelten keine Vorgaben. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Luxemburg nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Malta. Malta möchte den Tourismus im Land im Juni wieder hochfahren: Für die Einreise nach Malta müssen Österreicher einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, eine Public Health Passenger Locator Card und ein Public Health Travel Declaration Form ausfüllen. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Malta nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Niederlande. Bei Einreise aus Österreich per Flugzeug, Zug oder Bus benötigen Personen ab 13 Jahren einen negativen PCR-Test, der beim Boarding maximal 24 Stunden alt ist, oder einen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist und zusätzlich einen negativen Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist. Weiters wird von den Fluglinien eine sogenannte "Health Declaration Form" verlangt. Bei der Einreise mit dem Auto gibt es keine Auflagen. Reisende aus Risikogebieten wie Österreich sind derzeit noch dringend angehalten, sich nach Ankunft zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Dieses Gebot soll ab Ende Mai verpflichtend werden. Ein Freitesten ist dann frühestens nach dem fünften Tag möglich. Ab 19. Mai gilt bei der Rückreise nach Österreich: Es ist ein Nachweis über einen negativen Test, Impfung oder Genesung zu erbringen. Geimpfte oder genesene Personen müssen bei Einreise aus Risikostaaten keine Quarantäne antreten, getestete Reisende aber sehr wohl. Aus der Quarantäne kann man sich ab dem fünften Tag freitesten.
Norwegen. Für touristische Reisen sind die Grenzen Norwegens bis auf Weiteres geschlossen.
Polen. Für die Einreise nach Polen braucht man einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer eine vollständige Impfung oder eine Genesung von Covid-19 innerhalb der letzten sechs Monate nachweisen kann, kann ohne Auflagen einreisen. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Polen nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Portugal. Mit dem 17. Mai sollen die Einreisebestimmungen für das portugiesische Festland gelockert werden: Alle Reisende über zwei Jahre müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht entfällt. Für die Insel Madeira gilt: Vor der Anreise (mindestens 12 bis maximal 72 Stunden vor Abflug) muss eine Registrierung durchgeführt werden. Ankommende müssen entweder beim Boarding des Fluges nach Madeira einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen oder einen solchen Test direkt bei Einreise durchführen lassen. Im Fall des Tests vor Ort muss das Testergebnis in der Unterkunft abgewartet werden. Von Covid-19 genesene oder gegen Covid-19 geimpfte Personen sind von der Testpflicht bei Einreise ausgenommen. Für die Azoren gilt: Vor der Anreise (maximal 72 Stunden vor Abflug) muss eine Registrierungdurchgeführt werden. Reisende müssen beim Boarding des Fluges auf die Azoren einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Bei längerem Aufenthalt müssen am sechsten und zwölften Tag ab dem Datum, an dem der erste Test durchgeführt wurde, weitere Tests durchgeführt werden. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Portugal nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Rumänien. Bei Einreise aus Österreich muss man einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss man eine 14-tägige Quarantäne antreten, aus der man sich frühestens am achten Tag freitesten kann. Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht gelten für immunisierte Personen: also Geimpfte (letzte Impfung muss mindestens zehn Tage zurückliegen) und Genesene (in den letzten 14 bis 90 Tagen nachweislich positiv auf das Coronavirus getestet). Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Rumänien nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Schweden. Für die Reise von Österreich nach Schweden braucht man einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ab 19. Mai gilt bei der Rückreise nach Österreich: Es ist ein Nachweis über einen negativen Test, Impfung oder Genesung zu erbringen. Geimpfte oder genesene Personen müssen bei Einreise aus Risikostaaten keine Quarantäne antreten, getestete Reisende aber sehr wohl. Aus der Quarantäne kann man sich ab dem fünften Tag freitesten.
Slowakei. Vor der Einreise in die Slowakei muss man sich online registrieren und eine 14-tägige Quarantäne antreten, aus der man sich frühestens am achten Tag freitesten kann. Personen mit einer Bestätigung über eine Covid-Genesung (nicht älter als 180 Tage) oder einer vollständigen Covid-Impfung (bei mRNA-Vakzinen müssen mindestens 14 Tage vergangen sein, bei einem Vektorimpfstoff vier Wochen seit der ersten Dosis) können sich sofort nach der Einreise von der Quarantäne freitesten. Ab 19. Mai dürfte man nach aktuellem Stand (hellrot) mit einem negativen Test oder einen Nachweis über Impfung oder Genesung zurück nach Österreich reisen. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus der Slowakei nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Slowenien. Hotels, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe haben unter Auflagen wieder geöffnet: Wer nach Slowenien einreist, der muss einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Keinen Test vorlegen muss man, wenn man stattdessen den Nachweis über eine vollständige Impfung (bei Biontech/Pfizer müssen mindestens sieben Tage nach der zweiten Dosis, bei Moderna und Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vergangen sein, bei Astrazeneca mindestens 21 Tage seit der ersten Impfung) oder eine überstandene Covid-19-Infektion (Nachweis mit positivem Test, der mindestens zehn Tage aber maximal 6 Monate alt ist oder ärztliches Attest) erbringt. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Slowenien nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Spanien. Der Neustart für den Tourismus ist mit Juni anvisiert, auf den Balearischen und Kanarischen Inseln wird hingegen schon geurlaubt. Für die Einreise auf Festland und Inseln braucht man einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Testergebnis muss frühestens 48 Stunden vor Ankunft in ein Formular zur Gesundheitskontrolle eingetragen werden, das über das Spain Travel Health Portal abrufbar ist. Danach bekommt man einen QR-Code, den man vorlegen muss. Personen, die auf die Kanarischen Inseln reisen, müssen die App "Radar Covid" herunterladen und während ihres Aufenthalts auf den Inseln sowie für weitere 15 Tage nach ihrer Rückkehr an ihren Herkunftsort aktiviert lassen. Ab 19. Mai entfällt bei der Rückreise aus Spanien nach Österreich die Quarantänepflicht, es ist aber ein aktueller Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung notwendig.
Tschechische Republik. Für touristische Reisen sind die Grenzen Tschechiens bis auf Weiteres geschlossen.
Ungarn. Bis 22. Mai sind Reisen nach Ungarn nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Touristische Reisen sind nicht erlaubt.
Zypern. Reisende aus Österreich benötigen einen negativen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist. Nach der Ankunft auf der Insel ist auf eigene Kosten ein neuerlicher PCR-Test vorzunehmen, dessen Ergebnis man in Selbstisolation abwarten muss. Diese Auflagen entfallen für vollständig geimpfte Personen (beide Dosen), die ein Impfzeugnis vorlegen. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson müssten seit der Immunisierung mindestens 14 Tage vergangen sein. Maximal 24 Stunden vor der Einreise muss man sich unter cyprusflightpass.gov.cy registrieren. Ab 19. Mai gilt bei der Rückreise nach Österreich: Es ist ein Nachweis über einen negativen Test, Impfung oder Genesung zu erbringen. Geimpfte oder genesene Personen müssen bei Einreise aus Risikostaaten keine Quarantäne antreten, getestete Reisende aber sehr wohl. Aus der Quarantäne kann man sich ab dem fünften Tag freitesten.