• Werden heuer halbwegs normale Ferien überhaupt möglich sein?
    Die Pandemie ist im Sommer noch nicht vorbei, viele Maßnahmen werden noch nötig sein. Die EU hat sich aber zum Ziel gemacht, dass bis zur Ferienzeit 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das würde vieles erleichtern.
  • Was ist nun mit dem Grünen Pass?
    In Brüssel sagt man bewusst nicht Pass, sondern „Zertifikat“ oder „Nachweis“ – damit soll klargestellt sein, dass es sich um ein technisches Hilfsmittel handelt, aber kein Reisedokument. Es darf laut Vorgabe der EU-Kommission niemand diskriminiert werden, der noch keine Impfung hat oder auch keine will.
  • Wie genau soll das funktionieren?
    Der Plan ist, dass bis Juni alle EU-Länder auf dem gleichen technischen Stand sind und eine App anbieten, die überall gleich funktioniert. Sie zeigt einen QR-Code, der Daten darüber enthält, ob jemand geimpft, von einer Covid-Erkrankung genesen ist oder kürzlich einen Test absolviert hat. Wer keine App will, kann diesen Code auch auf einem Papierausdruck vorweisen. Die Angaben sind in Landessprache und auf Englisch hinterlegt und können so zum Beispiel an allen Grenzübergängen – so es noch Kontrollen gibt – gleichermaßen kontrolliert werden. Vorbild ist die israelische Lösung.
  • Was hilft einem dann dieses Zertifikat?
    In Brüssel betont man, dass die Reisefreiheit innerhalb der EU sowieso nicht eingeschränkt werden soll, sie ist eines der Grundrechte. Sollte es aber noch coronabedingte Einschränkungen geben, etwa Quarantänepflicht für Ungeimpfte, würde das durch den Nachweis hinfällig. Es ist aber jedem Land selbst überlassen, was es mit dem Nachweis zulässt. Vor allem Tourismusländer könnten aber damit Restaurantbesuche, Hotelaufenthalte, Museumseintritte usw. verknüpfen – als einfach zu handhabende Lösung.
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  • Will Österreich das nicht schon im April?
    In der Tat soll hier eine ähnliche technische Lösung schon in den kommenden Wochen präsentiert werden. Die würde dann aber nur innerhalb Österreichs gelten. Allerdings müsste so eine App von Haus aus schon so konzipiert sein, dass sie später in die EU-Variante umwandelbar ist. So ein Projekt ist aber aus Datenschutzgründen nicht einfach, auch gilt es, missbräuchliche Verwendung zu verhindern, etwa durch kopierte oder gescannte QR-Codes. Dazu kommt noch das Problem der Datenerfassung: Alle, die bis jetzt schon geimpft wurden oder eine Erkrankung hinter sich haben, müssen in die Datenbank erst eingepflegt werden. Unklar ist noch, ob bzw. wie das bei Touristen aus dem Ausland abgewickelt wird.
  • Und wo ist der Haken an der Sache?
    Abgesehen davon, dass die einheitliche technische Umsetzung in 27 Ländern eine nicht zu unterschätzende Herausforderung ist (Stichwort Corona-App), gibt es noch eine Reihe von Unbekannten. So geht es um die Frage, ob auch Geimpfte jemanden anstecken können, wie lange der Immunschutz von Genesenen anhält und wie sich die immer neuen Virusmutationen auswirken. Deshalb ist der „Grüne Pass“ formal ausschließlich auf die Dauer der Corona-Pandemie festgelegt (deren offizielles Ende nur die WHO verkünden kann) und zunächst einmal sind die Freigaben des Zertifikats auf 180 Tage beschränkt – danach wird alles evaluiert.
  • Wie verhält es sich mit Reisen in Drittländer?
    Auch das hängt von der epidemiologischen Situation ab und lässt sich aus heutiger Sicht nicht genau festmachen. Die EU-Kommission hat klargestellt, dass die Entwicklung des Zertifikats in Zusammenarbeit mit dem Rest der Welt erfolgen soll. Soweit der Plan. Letzten Endes hängt es von Ländern außerhalb der EU ab, ob sie den Nachweis akzeptieren oder nicht. Umgekehrt stellt sich das Problem auch: Griechenland und Zypern akzeptieren bereits Reisende aus dem Vorbildland Israel, die mit dem grünen Handyzertifikat kommen und sich so die Quarantäne oder Tests ersparen.
  • Kann man sich auf all das verlassen?
    Nur bedingt. Zuerst einmal müssen die gesetzlichen und technischen Rahmen umgesetzt werden. Dann entscheidet immer noch der Stand der Pandemie – im ärgsten Lockdown wird auch der Grüne Pass nicht viel helfen.
  • Was ist mit denen, die keine Impfung ergattern oder sich nicht impfen lassen wollen?
    Wie schon erwähnt, hat die Kommission ihren Rechtstext darauf ausgerichtet, dass niemand diskriminiert werden darf, man will bewusst nicht die „Impfpflicht durch die Hintertür“ forcieren. Wenn also ein Geimpfter mit Grünem Pass einen Flug antreten darf, soll das auch ein Ungeimpfter können – muss aber dann wohl einen aktuellen Test vorweisen. Für juristische Feinspitze stellt sich die Kostenfrage: Das Impfzertifikat ist ebenso wie die Impfung selbst in der ganzen EU kostenlos, Tests müssen aber meist bezahlt werden.
  • Dürfen Hotels oder Fluglinien Ungeimpfte ablehnen?
    Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, selbst das deutsche Justizministerium legt sich nicht fest. Hier bedarf es womöglich eines Präzedenzfalls. Sonderregeln für Reisende gibt es aber längst, so verlangen etwa Kreuzfahrtunternehmen negative Tests. Schon vor der Pandemie war die Einreise in bestimmte Länder an Impfnachweise geknüpft.
  • Ist politisch alles auf Schiene?
    Ja, am Donnerstag erst hat das EU-Parlament den Weg für ein Dringlichkeitsverfahren frei gemacht, nun braucht es noch Trilogverhandlungen. Abgeordnete befürchten aber, das Eilverfahren lasse keine demokratische Debatte zu und Datenschutzfragen könnten offenbleiben.

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