Ich möchte zu den Feiertagen meine Familie im Ausland besuchen. Wird das möglich sein?
Grundsätzlich gilt, dass Österreich die Einreisebestimmungen von 19. Dezember bis vorläufig 10. Jänner verschärft – genauso wie zahlreiche andere Länder in Europa mit eigenen und anders lautenden und teils noch strengeren Bestimmungen. Hierzulande gilt: Ein- und Rückreisende, die aus Staaten mit einer 14-Tages-Inzidenz von mehr als 100 pro 100.000 Einwohner nach Österreich kommen (aktuell fallen darunter fast alle EU-Länder), müssen zehn Tage in Quarantäne oder können sich nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 72 Stunden) auf eigene Kosten "freitesten". Zunächst gilt es also zu klären, wie die Einreisebestimmungen im Zielland lauten – nach der Rückreise nach Österreich stehen bis zu zehn Tage Quarantäne an. Eine Ausnahme: Ausgenommen sind Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen.

Verwandte aus Finnland wollen uns über Weihnachten besuchen. Müssen sie in Quarantäne?
Nein. Ausnahmen gibt es für Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren Corona-Belastung noch immer gering ist. Das sind aktuell Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben und das auch glaubhaft machen können. Ist diese Bedingung erfüllt, muss die Verwandtschaft aus Finnland nicht in Quarantäne und muss für die Einreise auch keinen negativen Covid-19-Test vorlegen.

Meine Verwandtschaft kommt zwar aus Schweden, aber sie steigen am Flughafen Helsinki um. Reicht das, um die Quarantäne zu umgehen?
Nein. Denn sie müssten sich dort ununterbrochen zehn Tage aufgehalten haben.

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Ich besuche meine Lebenspartner im Ausland regelmäßig. Ausgerechnet zu Weihnachten darf ich ihn nicht sehen?
Ohne Test und Quarantäne kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners nach Österreich einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt oder jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die Zehn-Tage-Quarantäne.

Meine Verwandten kommen über die Feiertage und verbringen ihre Quarantäne bei uns zu Hause. Sie wollten nur eine Woche bleiben – müssen sie ihren Besuch auf zehn Tage verlängern?
Mit der Verordnung bekommen Einreisende, die sich noch in Quarantäne befinden, die Möglichkeit, das Land wieder zu verlassen: "Die Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird", heißt es in dem Papier.